I. Der doppelte Fluch der Inkompetenz
Rom, 15. Januar 69. Servius Sulpicius Galba ist seit sieben Monaten Kaiser und seit wenigen Stunden tot, erschlagen auf dem Forum. Tacitus setzt ihm einen Nachruf, der zunächst die Tugenden aufzählt - Feldherrnruhm in Germanien, massvolle Amtsführung in Africa, Gerechtigkeit in Hispanien - und dann in einem einzigen Nebensatz kippt: «maior privato visus dum privatus fuit, et omnium consensu capax imperii, nisi imperasset.»1 Solange er Privatmann war, schien er grösser als ein Privatmann; und nach dem Urteil aller wäre er des Kaiseramtes fähig gewesen — hätte er es nie bekleidet.
Rund neunzehnhundert Jahre vor der Studie, die dem Befund seinen Namen gab, hatte ein römischer Senator den Kern des Problems in einem Konditionalsatz untergebracht, und zwar in besserem Stil. Man beachte den Bau des Satzes: erst die Verdienste, vollständig und ohne Häme, dann die Bilanz. Wer über Amtsführung schreibt, kann es nicht anders machen — und dieser Text wird es ebenso halten.
Im Jahr 1999 publizierten Justin Kruger und David Dunning eine Studie, deren Titel das Problem bereits vollständig enthält: «Unskilled and Unaware of It» — unfähig und ahnungslos, dass man es ist.2 Ihr Befund: Wer in einem Gebiet inkompetent ist, überschätzt seine Leistung dort systematisch — nicht aus Eitelkeit, sondern aus einem strukturellen Grund. Die Zahlen sind drastisch: Wer in Tests zu Humor, Grammatik und Logik im untersten Viertel abschnitt, lag im Mittel beim zwölften Perzentil - achtundachtzig von hundert Teilnehmern schnitten besser ab - , schätzte sich selbst aber beim zweiundsechzigsten ein, also über dem Durchschnitt.2 Denn dieselbe Fähigkeit, die nötig wäre, um die richtige Lösung zu finden, wäre auch nötig, um die eigene falsche als falsch zu erkennen. Kruger und Dunning nennen das, was den Betroffenen fehlt, Metakognition — wörtlich das Erkennen über das Erkennen, also die Fähigkeit, die Güte des eigenen Denkens zu beurteilen. Wer sie hat, merkt, wann er etwas nicht versteht. Wer sie nicht hat, merkt es nicht, und gerade das merkt er auch nicht. Inkompetenz ist deshalb ein doppelter Fluch: Sie produziert Fehler und verhindert zugleich deren Wahrnehmung. Der Inkompetente ist nicht der Lügner seiner Bilanz; er ist ihr gläubigster Leser.
In einem am 20. Juni 2010 in der «New York Times» veröffentlichten Gespräch sagte David Dunning:3
David Dunning: «Nun, mein Spezialgebiet ist die Entscheidungsfindung: Wie gut treffen Menschen die Entscheidungen, die das Leben ihnen abverlangt? […] Nicht nur, dass die Leute Positives über sich sagten — sie glaubten es wirklich, felsenfest. Daraus folgte meine Beobachtung: Wer inkompetent ist, kann nicht wissen, dass er inkompetent ist.»
Errol Morris: «Warum nicht?»
David Dunning: «Wüsste man es, würde man sagen: Moment — die Entscheidung, die ich eben getroffen habe, ergibt wenig Sinn; ich hole besser unabhängigen Rat ein. Aber wer inkompetent ist: Die Fertigkeiten, die man braucht, um die richtige Antwort hervorzubringen, sind exakt dieselben Fertigkeiten, die man braucht, um eine richtige Antwort als solche zu erkennen — im logischen Denken, in der Erziehung, im Management, im Problemlösen. Also prüften wir, ob sich das auch in vielen anderen Bereichen bestätigt. Und zu unserem Erstaunen: Es traf zu, sehr, sehr deutlich.»
David Dunning im Gespräch mit Errol Morris. The New York Times, 2010.3
Ein Befund derselben Studie wird gern übersehen, und er ist für alles Folgende entscheidend. Als Kruger und Dunning einem Teil ihrer Versuchspersonen die geprüfte Fertigkeit beibrachten - in diesem Fall logisches Schliessen - , schätzten gerade die Schwächsten unter ihnen ihre Leistung anschliessend deutlich realistischer ein. Wer dazulernte, sah mit dem neuen Können auch dessen Grenzen.2 Der doppelte Fluch ist also kein Schicksal. Er lässt sich brechen, allerdings nicht durch Selbstbetrachtung, denn das Instrument, mit dem man sich betrachten müsste, ist ja gerade das mangelhafte. Er bricht durch Lernen, und Lernen beginnt in aller Regel mit einem Hinweis von aussen, den man zur Kenntnis nimmt, statt ihn abzuwehren. Warum mancher diesen Hinweis abwehrt, statt ihn zu nutzen, ist der kognitiven Psychotherapie seit langem vertraut: Wer seinen Wert als Person an sein Ansehen knüpft, hört in jeder Kritik an seiner Arbeit ein Urteil über sich selbst — und ein solches Urteil wehrt man ab, statt es zu prüfen. Auch das ist ein Denkfehler, und er hat eine besondere Tücke: Er schützt sich selbst, indem er genau den Hinweis zurückweist, der ihn beheben könnte. Man merke sich die Unterscheidung zwischen dem Hinweis, den man prüft, und dem Hinweis, den man abwehrt; sie wird in diesem Text noch gebraucht werden — einmal bei einem Erfolg und einmal bei dessen Gegenteil.
Zur Redlichkeit gehört der Hinweis, dass der Befund in der Fachwelt nicht unbestritten ist. Ein Teil der neueren Forschung hält die Grösse des Effekts für überschätzt und erklärt einen guten Teil davon statistisch: Wer sehr schlecht abschneidet, kann sich kaum noch unterschätzen, wohl aber kräftig überschätzen, und schon das erzeugt einen Teil des Musters.4 Für das Argument dieses Textes genügt indessen die schwächere Aussage, die auch die Kritiker nicht bestreiten: Die Selbsteinschätzung ist kein verlässlicher Ersatz für eine Prüfung. Genau diese Prüfung aber leistet, wie Abschnitt II zeigen wird, das Wahlverfahren nicht.
Diese Zeitschrift hat den Befund an anderer Stelle als epistemologische Achse der Psychopathologie entwickelt. Das klingt gelehrter, als es ist. Epistemologie ist die Lehre vom Erkennen; gemeint ist, dass seelisches Leiden im Kern ein Problem des Wissens ist, genauer: eines falschen Wissens, das sich für richtig hält. Die falsche Gewissheit der Kranken5 ist kein Trotz, sondern ein Erkenntnisdefekt — wer die krankmachenden Denkfehler nicht sehen kann, hält sie für Wirklichkeit. Der Angstpatient, der sein Herzklopfen für den Vorboten eines Infarkts hält, lügt nicht und übertreibt nicht; er sieht schlicht nicht, dass er sich irrt — und deshalb hilft ihm kein gut gemeintes «Reiss dich zusammen», sondern nur die Korrektur seines Irrtums. Was dort für das Individuum gilt, gilt auch für Institutionen, die Individuen auswählen. Und hier wird es politisch: Eine Demokratie, die ihre Exekutive per Wahl bestellt, unterstellt stillschweigend, das Wahlverfahren prüfe die Eignung für das Amt. Diese Unterstellung ist falsch, und zwar nicht zufällig, sondern konstruktionsbedingt.
Der vorliegende Text begründet seine These in vier Schritten. Er zeigt zuerst am Verfahren selbst, warum Wahlen die Eignung für ein Amt nicht prüfen (Abschnitt II). Er zeigt dann an einem Mann, der die Lücke des Verfahrens durch Arbeit schloss, dass es trotzdem gut gehen kann (III). Er dokumentiert anschliessend an einer Amtsführung, was geschieht, wenn niemand die Lücke schliesst, und warum sich ein solcher Zustand nicht von selbst korrigiert (IV und V). Und er endet bei der einzigen Regierungswahl auf Bundes- und Kantonsebene, die noch eine Prüfung sein kann: bei der Wahl durch die Bundesversammlung, die am 9. Dezember 2026 die Nachfolge von Bundesrat Guy Parmelin bestimmt (VI).
II. Das Prüfverfahren, das nichts prüft
Man stelle sich ein Unternehmen vor, das seinen Chefarzt in einem Verfahren bestimmt, welches ausschliesslich misst, wie gut die Kandidaten vor Kameras sprechen, wie loyal sie zu ihrer Berufsorganisation stehen und wie zuverlässig sie das Publikum in Wallung versetzen. Man würde dem Unternehmen den Konkursverwalter wünschen. Genau dieses Verfahren aber ist der Wahlkampf — eine Castingshow. Er misst Telegenität, Parteiloyalität, Polarisierungsfähigkeit und Wiedererkennbarkeit — allesamt Fähigkeiten, ein Amt zu gewinnen. Er misst nicht Sachkenntnis, nicht Dossierfestigkeit, nicht Menschenführung, nicht Urteilskraft unter Unsicherheit — die Fähigkeiten, ein Amt auszufüllen. Die beiden Kompetenzprofile sind nicht nur verschieden; sie stehen in Teilen gegeneinander, denn wer polarisiert, verkürzt, und wer verkürzt, hat in einem Politikfeld wie dem Gesundheitswesen nichts verloren.
Dass dies mehr ist als eine Spitzfindigkeit, lässt sich messen. Der kanadische Pädagoge Laurence J. Peter hat 1969 zusammen mit Raymond Hull das nach ihm benannte Prinzip formuliert: In einer Hierarchie neige jeder Beschäftigte dazu, bis zur Stufe seiner Unfähigkeit aufzusteigen.6 Der Mechanismus ist schlicht. Befördert wird, wer sich auf der bisherigen Stufe bewährt hat, nicht, wer für die nächste taugt; also steigt man so lange, bis man auf einer Stufe ankommt, auf der man sich nicht mehr bewährt — und dort bleibt man. Was als Satire begann, haben die Ökonomen Alan Benson, Danielle Li und Kelly Shue fünfzig Jahre später an den Leistungsdaten von Verkäufern aus 131 Unternehmen überprüft. Die Unternehmen beförderten bevorzugt ihre besten Verkäufer, und zwar auf Kosten anderer Eigenschaften, die den Erfolg als Führungskraft besser vorhergesagt hätten. Je mehr einer vor seiner Beförderung verkauft hatte, desto schlechter verkauften danach seine Mitarbeiter. Den Preis dieser Praxis beziffern die Autoren so: «Dieses Verhalten führt dazu, dass Unternehmen Mitarbeiter befördern, welche die Leistung ihrer Untergebenen um 30 Prozent verringern — im Vergleich zu einer Beförderungspolitik, die die Eignung der Kandidaten optimiert.»7 Der beste Verkäufer war also nicht bloss nicht der beste Chef; er war im Mittel ein schlechterer. Der Wahlkampf ist eine Beförderung nach Verkaufszahlen.
Das Schweizer Milizsystem wusste das einmal. Milizsystem heisst: Öffentliche Ämter werden nicht von Berufspolitikern mit Fachausbildung bekleidet, sondern von Bürgern, die sie neben ihrem Beruf ausüben oder aus ihm heraus übernehmen. Es verzichtete bewusst auf formale Qualifikationsanforderungen — nicht aus Gleichgültigkeit gegenüber Kompetenz, sondern weil es sie andernorts voraussetzte: in der beruflichen, gemeindlichen, militärischen Bewährung vor der Politik. Das Diplom war entbehrlich, weil die Bewährung sein Substitut war. Dieses Substitut erodiert in dem Mass, in dem die vorpolitische Laufbahn selbst schon aus Öffentlichkeitsarbeit besteht: Dann prüft die Wahl nur noch, was sie ohnehin belohnt, und die Rückkopplung schliesst sich. Rückkopplung heisst hier: Wer bekannt ist, wird gewählt, und wer gewählt ist, wird bekannter. Der Kreis bestätigt sich selbst, und nirgends in ihm kommt die Frage vor, ob jemand ein Spital beaufsichtigen, eine Planung methodisch sauber anlegen oder einen erfahrenen Mitarbeiter halten kann. Die Castingshow ist folglich kein Missbrauch des Verfahrens - kein Betriebsunfall, den bessere Kandidaten beheben würden - , sie ist das Verfahren, sobald die Bewährungsinstanzen ausserhalb der Show verschwunden sind.
Nun folgt aus Kruger und Dunning die zweite, unangenehmere Hälfte des Arguments. Käme durch dieses Verfahren ein Fehlbesetzter ins Amt, der seine Fehlbesetzung erkennen könnte, wäre wenig verloren: Er würde arbeiten, delegieren, lernen. Der doppelte Fluch besagt jedoch, dass genau diese Erkenntnis am unwahrscheinlichsten dort ist, wo sie am nötigsten wäre. Eine Fehlbesetzung, die sich nicht als solche erkennen kann, korrigiert sich nicht — sie stabilisiert sich. Und sie stabilisiert sich vorhersagbar mit den Mitteln, die sie beherrscht: Kommunikation statt Sacharbeit, Kontrolle statt Delegation, Entscheide ohne vorher festgelegten Massstab, Abwehr statt Prüfung der Kritik. Ob diese Ableitung trägt, ist eine empirische Frage. Die Schweiz hält freundlicherweise beide Versuchsanordnungen bereit.
Nun wäre es ein Trost, könnte man sagen, die Wahl sei eben ein demokratisches Verfahren und darum über jede Kritik erhaben. Die Erfinder der Demokratie sahen das anders, und zwar genau umgekehrt. Aristoteles hält in der «Politik» fest: «Es gilt als demokratisch, die Ämter durch Los zu besetzen, dagegen als oligarchisch, die Inhaber zu wählen.»8 In Athen wurden die meisten Ämter tatsächlich unter den Bürgern ausgelost; gewählt wurden nur die wenigen, für die man ausgewiesenes Können brauchte, etwa die Feldherren. Montesquieu wiederholt die Feststellung 1748 beinahe wörtlich: Die Wahl durch das Los entspreche der Natur der Demokratie, die Wahl durch Kür jener der Aristokratie.9 Der Grund ist schlicht: Wer wählt, will nicht irgendeinen, sondern den Besten — und die Behauptung, es gebe Bessere, ist ein aristokratischer Gedanke, kein demokratischer.
Damit ist nichts gegen Wahlen gesagt, wohl aber alles über ihre Bedingung. Das Verfahren ist nur dann zu rechtfertigen, wenn es tatsächlich prüft, wer der Beste sei; denn als Auslese war die Wahl von Anfang an gedacht — der Politikwissenschaftler Bernard Manin spricht vom Prinzip der Unterscheidung.10 Die moderne Wahl hat die aristokratische Form behalten und das Prüfkriterium eingebüsst. Sie verspricht weiterhin den Besten und misst inzwischen die Sichtbarkeit. Die Athener hätten ihr Urteil vermutlich nicht geändert, wenn man ihnen erklärt hätte, dass zweieinhalb Jahrtausende später Kandidaten in Fernsehstudios um die Gunst von Zuschauern werben — sie hätten nur gefragt, wo in diesem Verfahren die Prüfung stattfinde. Eine Antwort darauf gibt es bis heute nicht.
Halten wir fest, was bis hierher gezeigt ist, denn alles Weitere baut darauf auf. Erstens: Der Wahlkampf prüft die Fähigkeit, ein Amt zu gewinnen, nicht die, es auszufüllen. Zweitens: Wo die Bewährung vor der Politik entfällt, prüft niemand mehr, ob die fachliche und menschliche Eignung für das Amt überhaupt gegeben ist. Drittens: Wer ohne diese Eignung ins Amt gelangt, kann den Mangel nach Kruger und Dunning nicht selbst bemerken — es sei denn, er lässt sich von aussen belehren; und das fällt umso schwerer, je enger er seinen Wert als Person an sein Ansehen knüpft. Daraus folgt nicht, dass jeder Gewählte ungeeignet wäre; es folgt nur, dass das Verfahren es nicht verhindert. Ob es im Einzelfall gut geht, hängt dann vor allem davon ab, was der Gewählte aus seiner Lücke macht. Die beiden folgenden Abschnitte zeigen die zwei möglichen Antworten an zwei Fällen, deren Ausgangslage sich verblüffend gleicht: beide ohne Studium, beide aus der Vermarktung kommend, beide aus derselben Partei.
III. Der Beweis, dass es anders geht: Adolf Ogi, der Handelsschüler aus Kandersteg
Als Adolf Ogi am 9. Dezember 1987 in den Bundesrat gewählt wurde, hielt ihm die NZZ vor, er habe nie studiert; seine Ausbildung als Handelsschüler sei angesichts der Aufgabe schmalspurig.11 Der Einwand war faktisch korrekt: Grundschule in Kandersteg, drei Jahre Handelsschule in La Neuveville, ein Sprachaufenthalt in England — das war die gesamte formale Bildung des Mannes, der das Eidgenössische Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement übernehmen sollte, ein technisch anspruchsvolles Infrastrukturdepartement, für das ihn kein einziges Zeugnis qualifizierte.12 Seine Laufbahn davor: Verkehrsverein Meiringen-Hasliberg, Schweizerischer Skiverband - dort ab 1975 als Direktor - , dann Generaldirektor der Intersport.12,13 Ein Verbandsfunktionär und Sportvermarkter, 1979 als Liebling der Boulevardpresse in den Nationalrat gewählt.12 Nach den Massstäben des Bildungsbürgertums eine Provokation. Gewählt wurde er erst im zweiten Wahlgang, mit 132 Stimmen; im ersten hatten ihm nach dem Historischen Lexikon einzelne Bürgerliche die Stimme verweigert, weil er 1983 die Sozialdemokratin Lilian Uchtenhagen unterstützt hatte.12,13 Ogi hat den Vorwurf der NZZ nie vergessen und ihn drei Jahrzehnte später auf die knappste denkbare Formel gebracht: «Wenn Sie schmalspurig in den Bundesrat hineinkommen, können Sie nur überraschen.»11
Was dann geschah, ist die präziseste Widerlegung des Diplom-Arguments, welche die Schweizer Geschichte zu bieten hat. Ogi behandelte seine Kompetenzlücke nicht als Kommunikationsproblem, sondern als Arbeitsauftrag. Er erarbeitete sich die Dossiers, umgab sich mit Fachleuten, denen er zuhörte, statt sie zu ersetzen, und führte das Departement zu Ergebnissen, die man besichtigen kann — im Wortsinn: Am 27. September 1992 nahm das Stimmvolk die Vorlage über die Neue Eisenbahn-Alpentransversale deutlich an.12 Ein Mann ohne Matura gewann die Volksabstimmung über das grösste Ingenieurprojekt des Jahrhunderts, weil er es verstanden hatte, bevor er es verkaufte. Der Gotthard-Basistunnel, 2016 eröffnet, ist sein Denkmal — und nebenbei die Antwort an die NZZ von 1987.
Wie er das anstellte, hat Ogi selbst beschrieben, und seine Sätze lesen sich wie ein Gegenprogramm zum doppelten Fluch der Inkompetenz aus Abschnitt I. Er wusste, dass es nicht genügt, hundertprozentig bereit zu sein, weil die anderen das auch sind: «Man muss zu 110% bereit sein!» Über das Verhandeln sagte er, man müsse es verstehen, «seine Strategie voranzubringen und gleichzeitig Vertrauen zu bilden und den Gesprächspartnern zuzuhören, selbst wenn diese Dummheiten von sich geben!» Seine Ausbildung benannte er ohne Umschweife: «So betrachtet war meine Militärlaufbahn meine Universität». Und über sich selbst: «Ich erkannte, dass ich bereit war, Verantwortung zu übernehmen, auch wenn das zuweilen bedeuten konnte, Schläge dafür einzustecken.»14 Man beachte, was in diesen Sätzen vorkommt: Vorbereitung, Zuhören, Verantwortung und der Preis, den sie kostet. Und man beachte, was nicht vorkommt: der Auftritt. Die Militärlaufbahn als Universität ist das Milizsystem aus Abschnitt II in einem einzigen Satz — die Bewährung als Ersatz für das Diplom. Und das Zuhören, selbst wenn der andere Dummheiten von sich gibt, ist die Voraussetzung, ohne die der Ausweg aus Abschnitt I nicht zu haben ist: Wer jedem zuhört, überhört auch den einen Hinweis nicht, auf den es ankommt.
Für das, was Ogi da tat, gibt es eine ältere und schärfere Beschreibung als jede moderne Führungsliteratur. Machiavelli unterscheidet im zweiundzwanzigsten Kapitel des «Principe» drei Sorten von Köpfen: Der eine begreift von selbst, der zweite begreift, was andere ihm zeigen, der dritte begreift weder selbst noch durch andere. Der erste sei überragend, der zweite vortrefflich, der dritte unbrauchbar.15
Die Pointe dieser Dreiteilung liegt in der Mitte. Der zweite Kopf ist kein Genie; er ist etwas Selteneres, nämlich einer, der weiss, was er nicht weiss, und deshalb zuhören kann. Ein Handelsschüler, der begreift, dass er den Ingenieur braucht, ist auf Machiavellis Skala nicht der Dritte, sondern der Zweite — und «eccellente» steht dort ausdrücklich. Der dritte Kopf dagegen begreift weder selbst noch durch andere — und folglich auch nicht, welcher Sorte er angehört. Vierhundertachtzig Jahre vor Kruger und Dunning, und in kürzeren Sätzen.
Der zweite Teil von Ogis Amtszeit wird gern vergessen, und er ist für die Gegenwart der lehrreichere. Im Herbst 1995 musste Ogi nach einer Rochade im Bundesrat das Militärdepartement übernehmen, weil die bürgerlichen Parteien keinen Sozialdemokraten als Verteidigungsminister wollten; man sprach, wie swissinfo festhielt, von einem «Abstieg in die B-Liga».16 Unter ihm trat die Schweiz 1996 der Partnerschaft für den Frieden bei, einem Kooperationsprogramm der Nato für Staaten, die ihr nicht angehören; 1998 wurde das Departement zum Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport erweitert, zum VBS, wie es heute heisst; und 1999 war Ogi massgebend am Entscheid des Bundesrats beteiligt, die internationale Kosovo-Truppe mit einem Schweizer Kontingent, der Swisscoy, zu verstärken.12 Das Historische Lexikon der Schweiz bilanziert, er habe mit seiner auf Sicherheit durch internationale Kooperation zielenden Verteidigungspolitik «auch zur Überwindung der Sinnkrise der Armee nach dem Ende des Kalten Kriegs» beigetragen.12 Man muss diese Politik nicht teilen, um die Leistung zu erkennen: Ein Mann übernimmt ein Departement, das als Abstellgleis gilt, und hinterlässt eines mit neuem Auftrag. Es ist dasselbe Departement, für das die SVP heute ausdrücklich Führungsbefähigung verlangt; Abschnitt VI kommt darauf zurück.
Redlichkeit verlangt die Gegenrechnung, und sie stützt die These erst recht. Ogi verlor auch: 1990 die Abstimmung über das Atommoratorium, das gegen die Empfehlung des Bundesrates angenommen wurde, 1992 die über den EWR-Beitritt - für ihn, wie swissinfo schrieb, ein «schwarzer Tag» - , 1994 die über die Alpeninitiative, die ebenfalls gegen die Empfehlung des Bundesrates durchkam.12,16 Das Bildungsbürgertum belächelte sein Pathos, sein «Freude herrscht» wurde zum Bonmot, seine Eierkoch-Lektion zur Anekdote. Aber man beachte die Struktur seiner Niederlagen: Es waren Sachniederlagen eines Arbeitenden, in offener Feldschlacht erlitten und offen eingeräumt — nicht Inszenierungspannen eines Vermarktenden, die wegkommuniziert werden mussten. Noch mit siebenundsiebzig Jahren nannte er sein Scheitern beim Namen: den Ausbau des Nationalstrassennetzes. «Da sind wir heute noch dran.»11 Woher diese Gelassenheit kommt, hat er ebenfalls verraten: Im Sport lerne man, «zu gewinnen oder zu verlieren, ohne dass deswegen die Welt untergeht».14 Wer seine Niederlagen benennen kann, verfügt über das, was Kruger und Dunning den Inkompetenten absprechen: die Metakognition, das eigene Ungenügen zu sehen. Ogis Fall zeigt damit zweierlei. Erstens, und das beweist er: Nicht das fehlende Diplom ist das Problem. Zweitens, und das macht er plausibel: Die entscheidende Variable ist der Umgang mit der eigenen Lücke — man kann sie durch Arbeit schliessen oder durch Darstellung überdecken. Für die zweite Variante hält die Gegenwart ein Anschauungsobjekt bereit, das dem Vergleich mit Ogi in fast allen Ausgangsbedingungen standhält: kaufmännische Ausbildung statt Studium, Karriere in der Vermarktung, Aufstieg über dieselbe Partei, Übernahme eines Fachdepartements ohne Fachbezug. Die Ausgangslage ist dieselbe. Nur der Umgang mit ihr ist es nicht.
IV. Der Gegenfall: Natalie Rickli in der Gesundheitsdirektion seit 2019
Natalie Rickli, Jahrgang 1976, absolvierte eine kaufmännische Lehre und war von 2005 bis 2017 in verschiedenen Funktionen bei der Goldbach Group in Küsnacht tätig, einer Vermarkterin von Werbezeiten in elektronischen Medien, davon acht Jahre als Partner Relation Managerin; anschliessend machte sie sich als Kommunikationsberaterin selbständig.17 Von 2007 bis 2019 sass sie für die SVP im Nationalrat, medienpolitisch profiliert und, wie die WOZ schrieb, eine der medial wirkungsvollsten Figuren ihrer Partei.18 2019 übernahm sie die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich — Spitalplanung, Versorgungssicherheit, Aufsicht über eines der grössten Universitätsspitäler des Landes, das komplexeste Politikfeld im bevölkerungsreichsten Kanton. 2023 wurde sie für die Legislatur bis 2027 wiedergewählt.
Seit Bundesrat Guy Parmelin Anfang Oktober 2026 seinen Rücktritt angekündigt hat, gehört ihr Name zu jenen, die für seine Nachfolge genannt werden. Schweizer Radio und Fernsehen zählte sie am 2. Oktober zu den möglichen Kandidaten; sie gelte «seit Jahren als bundesratsfähig» und verfüge «über Exekutiverfahrung».19 Ob sie kandidiert, ist bei Redaktionsschluss offen. Der Leser wird sich an den Anfang dieses Textes erinnern: «Capax imperii», des Herrscheramts fähig, war nach dem Urteil aller auch Galba. Bei Tacitus folgt darauf ein Nebensatz; im vorliegenden Fall ist über ihn noch nicht entschieden.
Bemerkenswert ist, woran ihre eigene Partei die Nachfolge messen will. Die SVP hat ihren Massstab am 2. Oktober 2026 schriftlich festgelegt: «Die Departemente mit den grössten Zukunftsproblemen und dem grössten Führungsdefizit sind das Justiz- und Polizeidepartement EJPD sowie das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS. Da am ehesten eines dieser beiden Departemente frei werden und der neuen SVP-Nomination zufallen könnte, wird die SVP bei der Nachfolge ein besonderes Augenmerk auf die Fähigkeit zur Übernahme der Führungsverantwortung für das EJPD und das VBS legen.»20 Zur Erklärung für Leser ausserhalb der Schweiz: Welches Departement ein neues Mitglied des Bundesrates übernimmt, entscheidet der Bundesrat nach der Wahl selbst; die SVP rechnet damit, dass es eines der beiden genannten sein könnte. Man lese den Satz zweimal, denn er enthält mehr, als er auf den ersten Blick sagt. Die Partei diagnostiziert in zwei Departementen ein «Führungsdefizit» und verlangt als Gegenmittel die Fähigkeit, Führungsverantwortung zu übernehmen. Das ist genau jene Fähigkeit, die der Wahlkampf nach Abschnitt II nicht prüft und die Ogi nach Abschnitt III bewiesen hat. Für alles Folgende ist entscheidend: Der Massstab stammt nicht von dieser Zeitschrift. Er stammt von der Partei, der die Gesundheitsdirektorin angehört. Dieser Text legt ihn lediglich an.
Festzuhalten ist, was schon bei Ogi festzuhalten war: Nichts an dieser Herkunft ist ein Vorwurf. Das Milizsystem kennt keine Diplompflicht, und der Handelsschüler aus Kandersteg hat bewiesen, dass sie entbehrlich ist. Die Frage ist ausschliesslich, wie die Amtsinhaberin mit der Lücke zwischen Anforderungsprofil und Ausbildungsprofil umgegangen ist — und, am Massstab ihrer Partei gemessen, ob ihre Amtsführung die Fähigkeit zeigt, Führungsverantwortung zu übernehmen. Diese Frage lässt sich anhand dokumentierter Vorgänge beantworten, ohne einen Blick in ein Innenleben zu werfen. Vier Befundgruppen, jede mit dem, was die Quellen belastend, und dem, was sie entlastend festhalten.
Erste Befundgruppe: der Abfluss des Sachverstands.
Im April 2025 dokumentierte die WOZ nach Gesprächen mit ehemaligen und aktuellen Mitarbeitern sowie Dritten den Zustand der Direktion.18 Damals amtierte mit Labinot Demaj der vierte Generalsekretär seit Ricklis Amtsantritt — ein Mann aus der IT-Branche, erst wenige Monate beim Kanton, als er überraschend auf den wichtigsten Posten der Direktion gesetzt wurde. Der Generalsekretär ist in einer Schweizer Direktion der oberste Verwaltungschef; er führt den Stab der Vorsteherin und hält die Fäden zwischen ihr und den Ämtern zusammen. Demajs Vorgänger Daniel Roth wechselte nach nicht einmal einem Jahr ins Bundesamt für Umwelt. Der Finanzchef ging. Peter Indra, Leiter des Gesundheitsamts und einer der versiertesten Kenner der Schweizer Gesundheitslandschaft, verliess die Direktion kurz vor Erreichen des Pensionsalters; die Gründe nennt die Recherche nicht. Die Liste der Abgänge in Schlüsselpositionen ist nach der Recherche lang; Gesprächspartner der WOZ beschreiben einen Führungsstil, der von «Mikromanagement, Kontrollzwang, notorischer Übersteuerung, fehlendem Respekt» geprägt sei; ein oft gehörtes Urteil laute, die vielen Wechsel seien vor allem auf Ricklis Führungsstil zurückzuführen.18
Der Vollständigkeit halber, denn ein belastbarer Befund führt das Entlastende mit: Die Gesamtfluktuation der Direktion lag nach deren eigenen Angaben 2022 und 2023 bei rund vierzehn Prozent, fiel zuletzt aber auf unter neun Prozent und damit unter den langjährigen Schnitt. Die vielen Wechsel erklärt die Direktion mit den Nachwirkungen der Pandemie, nach der es «einiges aufzuholen» gegeben habe, und mit Reorganisationen, die «nicht allen gefallen» hätten; die Kritik an ihrer Amtsführung weist sie als Ansicht nicht repräsentativer, eigeninteressierter Gesprächspartner zurück.18 All das gehört ins Bild. Nur sind Reorganisationen selbst Führungsentscheide, und eine normalisierte Gesamtfluktuation erklärt nicht, warum ausgerechnet die Spitzenpositionen — dort, wo das institutionelle Gedächtnis sitzt, also das Wissen darüber, warum die Dinge so geregelt sind, wie sie geregelt sind — so oft neu besetzt werden mussten, dass die Direktion in knapp sechs Jahren vier Generalsekretäre zählte. Personalstatistik ist ein Durchschnitt; Sachverstand ist es nicht. Für den Massstab der SVP ist dieser Befund der erste und vielleicht wichtigste. Die Partei verlangt nicht Führungsverantwortung - die erhält jeder mit dem Amt - , sondern «die Fähigkeit zur Übernahme der Führungsverantwortung»: die Befähigung, ein Departement so zu führen, wie es seine Sache verlangt. Diese Befähigung zeigt sich nicht in der Pressekonferenz, sondern darin, ob erfahrene Fachleute unter einer Führung bleiben wollen. Sie sind Wähler besonderer Art: Sie prüfen eine Amtsführung täglich aus der Nähe — und sie stimmen mit den Füssen ab.
Zweite Befundgruppe: der Provokationszyklus.
Nur wenige Tage, nachdem die Direktion den intern geräuschvoll verlaufenen Abgang des Kurzzeit-Generalsekretärs Roth hatte vermelden müssen, regte Rickli in der «SonntagsZeitung» an, sogar eine Abschaffung der obligatorischen Krankenversicherung in Betracht zu ziehen.18,21 Der Vorschlag betraf nicht irgendein Detail, sondern die Grundarchitektur des Schweizer Gesundheitswesens seit 1994 — den Kern ihres eigenen Politikfelds. Alle grossen Medien berichteten, die SP sammelte Unterschriften für einen offenen Brief, die Empörungsmaschine lief auf Volllast. Danach: nichts. Vom Vorschlag war, wie die WOZ im April 2025 festhielt, nichts mehr zu hören.18 Die Direktion bestreitet einen Zusammenhang mit dem Roth-Abgang; der Interviewwunsch sei von der Zeitung gekommen.18 Das mag sein. Nur wiederholte sich das Muster. Im Juli 2025 forderte Rickli vom Bund, ein Verbot geschlechtsangleichender Operationen bei Minderjährigen zu prüfen, «sodass wir den Diskurs fortführen können»; im Kanton waren in den zwei Jahren zuvor achtzehn solche Eingriffe an Sechzehn- bis Achtzehnjährigen vorgenommen worden. Eine von ihrer Direktion veranlasste Abklärung von Vorwürfen gegen die Kinder- und Jugendpsychiatrie hatte schon ein Jahr zuvor keine systematischen Mängel ergeben; die Direktion hatte danach trotzdem ein Kompetenzzentrum eingerichtet.22 Ob die Forderung in der Sache begründet war, ist hier nicht zu entscheiden; die Schlagzeile jedenfalls war perfekt, die Zürcher SVP jubelte, und die Probleme der Gesundheitsdirektion traten für einen Nachrichtenzyklus in den Hintergrund.22 Einmal ist ein Interview. Zweimal ist eine Methode: Der maximale Vorstoss, dem - soweit öffentlich bekannt - kein weiterer Schritt folgt, ist das Werkzeug einer Politik, die Aufmerksamkeit bewirtschaftet statt Dossiers. Es ist — der Leser möge die Ironie würdigen — exakt die Kernkompetenz der Werbevermarktung und der Kommunikationsberatung, aus denen die Gesundheitsdirektorin kommt: Botschaften so zu platzieren, dass sie maximale Wirkung erzielen. Die Frage war nie, ob Rickli diese Kompetenz besitzt. Die Frage war, ob die zweite, die ein Departement verlangt, mit ihr Schritt hielt.
An dieser Stelle lohnt ein Blick in das älteste Handbuch der Imagepflege, das die europäische Literatur besitzt. Es stammt von einem Jesuiten aus Aragón, erschien 1647 und heisst «Oráculo manual». Baltasar Gracián widmet dem Thema den Aphorismus 130, «Hacer y hacer parecer» — tun und scheinen lassen: Die Dinge gelten nicht für das, was sie sind, sondern für das, was sie scheinen. Was man nicht sieht, ist, als wäre es nicht.23
Man beachte die Reihenfolge der beiden Verben, denn in ihr steckt Graciáns ganze Moral: erst tun, dann zeigen. Er schreibt für den Klugen, der sein Können auch sichtbar machen soll, weil die Welt nun einmal nach aussen urteilt. Die moderne Anwendung hat die erste Hälfte der Anweisung eingespart und arbeitet nur noch mit der zweiten — und das Verblüffende ist, wie gut sie allein funktioniert. Ein Vorstoss, den niemand weiterverfolgt, erzeugt dieselben Schlagzeilen wie einer, den man umsetzt, und verursacht erheblich weniger Arbeit.
Dritte Befundgruppe: die Spitalplanung vor Gericht.
Für diesen Befund braucht es ein wenig Vorwissen, denn das Schweizer Gesundheitswesen ist für Aussenstehende kein selbsterklärendes Gelände. Jeder Kanton führt eine Spitalliste. Nur ein Spital, das auf ihr steht, kann seine Behandlungen zulasten der obligatorischen Grundversicherung und des Kantons abrechnen; ein Spital, das gestrichen wird, verliert damit im Wesentlichen alle Patienten, die nur grundversichert sind. Für eine Klinik, deren Patienten mehrheitlich keine Zusatzversicherung haben, kommt die Streichung wirtschaftlich einer Schliessung nahe. Die Spitalliste zu erstellen, ist deshalb die folgenreichste Planungsaufgabe einer kantonalen Gesundheitsdirektion — und eine, für die das Bundesrecht nach der Rechtsprechung ein sauberes Verfahren verlangt: Die Anforderungen, an denen die Spitäler gemessen werden, müssen im Voraus klar festgelegt und mitgeteilt sein.
Im August 2022 beschloss der Regierungsrat die Spitalliste für die Jahre ab 2023. Die Adus-Klinik in Dielsdorf, ein orthopädisches Spital im Zürcher Unterland, erhielt darin keine Leistungsaufträge mehr; sie wurde, wie die Nachrichtenagentur SDA schrieb, von der Liste gestrichen.24,25 Die Gesundheitsdirektion erachtete sie als «nicht versorgungsrelevant».26 Begründet wurde das damit, es handle sich um eine rein elektiv tätige Klinik - eine, die ausschliesslich planbare Eingriffe vornimmt, keine Notfälle - mit einem selektiven Leistungsangebot, das keine versorgungsrelevante Rolle spiele.25 Dazu kam der Vorwurf der «Rosinenpickerei»: Die Klinik konzentriere sich zu sehr auf lukrative Eingriffe.27 Die Klinik selbst bezeichnet sich als das kostengünstigste Spital im Kanton; neunzig Prozent ihrer Patienten seien allgemeinversichert, hätten also keine Zusatzversicherung für die private oder halbprivate Abteilung.25 Wer in diesem Punkt recht hat, musste kein Gericht entscheiden. Formell beschloss der Gesamtregierungsrat; vorbereitet und öffentlich vertreten hat die Planung die Gesundheitsdirektion.
Die Klinik wehrte sich, und das Bundesverwaltungsgericht gab ihr mit Urteil vom 23. Juli 2025 recht; bekannt wurde der Entscheid Ende August.24,26 Wer die Begründung liest, findet keinen Streit um Rosinen, sondern einen Befund über das Verfahren, und er lässt sich in vier Punkten zusammenfassen. Erstens habe der Kanton «die konkreten Anforderungen an die hier zu vergebenden Leistungsaufträge nicht im Voraus klar festgelegt und kommuniziert». Zweitens seien die Kriterien, die er schliesslich anwandte, «auffallend unbestimmt und offen gehalten». Drittens habe er sich auf Fallzahlen gestützt, die nicht die Behandlungen der Zürcher Bevölkerung erfassten, sondern sämtliche Austritte aus Zürcher Spitälern, gleichgültig, wo die Patienten wohnten; es sei deshalb «methodisch nicht nachvollziehbar», weshalb er auf diese Zahlen abstellte. Viertens habe er das Argument, grössere Spitäler böten ein breiteres medizinisches Spektrum, erst in seiner Stellungnahme vor Gericht vorgebracht, «und damit verspätet».24 Die Fachpresse fasste zusammen: «methodische Mängel im Hinblick auf die Fallzahlen sowie fehlende Transparenz bei den Kriterien», ein Beschluss, der «nicht den bundesrechtlichen Anforderungen an das Spitalplanungsverfahren» entspreche.26 Die NZZ titelte: «Schlappe für Natalie Rickli: Spitalschliessung im Kanton Zürich war unrechtmässig».28 Im September 2026 wurde bekannt, dass die Klinik ab Januar 2027 wieder auf der Spitalliste steht, mit einem Leistungsauftrag für Orthopädie, «definitiv und unbefristet».25,27
Man muss kein Jurist sein, um den Kern dieses Urteils zu verstehen; es genügt, einmal eine Prüfung abgelegt zu haben. Eine Prüfung, deren Massstab den Kandidaten nicht im Voraus bekannt ist, deren Kriterien so offen formuliert sind, dass sie beinahe jedes Ergebnis tragen, und deren Begründung zum Teil erst im Beschwerdeverfahren nachgereicht wird, ist keine Prüfung, auf die man sich verlassen kann — gleichgültig, ob ihr Ergebnis im Einzelfall zufällig stimmt. Und wer den Brotbedarf eines Dorfes an den Verkäufen seiner Bäckerei bemisst, zählt die Durchreisenden mit und hält das Ergebnis für den Bedarf der Einwohner. Genau diese Mängel hält das Gericht in juristischer Sprache fest. Ob das Ergebnis vorher feststand, hat es nicht geprüft, und dieser Text behauptet es nicht; der Befund wiegt auch ohne diese Unterstellung schwer genug. Man bemerke die Verwandtschaft mit Abschnitt II. Dort war von einem Wahlverfahren die Rede, das nicht misst, was es zu messen vorgibt. Hier ist von einem Planungsverfahren die Rede, dem ein Gericht dasselbe bescheinigt hat. Und wer die Mängel eines Messverfahrens nicht bemerkt, bevor er es anwendet, sondern erst, wenn ein Gericht sie ihm vorhält, liefert ein Lehrstück für den doppelten Fluch der Inkompetenz aus Abschnitt I: Dieselbe Sorgfalt, die eine saubere Planung hervorgebracht hätte, wäre nötig gewesen, um die unsaubere als unsauber zu erkennen.
Auch hier gehört das Entlastende ins Bild, denn es existiert. Im selben Planungszyklus hat der Kanton im November 2025 einen anderen Prozess gewonnen: Gegen die Rehabilitationsliste hatte der Kanton Thurgau Beschwerde geführt; das Bundesverwaltungsgericht trat darauf nicht ein, weil es dem Nachbarkanton das schutzwürdige Interesse absprach, für die Auslastung seiner eigenen Kliniken zu streiten.29 Über die Methode der Zürcher Planung sagt dieser Sieg allerdings nichts, denn geprüft wurde sie dabei nicht. Zur Fairness gehört ebenso, dass der Kanton das Adus-Urteil umgesetzt hat. Korrektur ist also möglich. In diesem Fall kam sie, nachdem ein Gericht den Preis dafür festgesetzt hatte — und das ist keine Selbstkorrektur, sondern eine Fremdkorrektur. Abschnitt V wird zeigen, warum ein solches System kaum eine andere kennt.
Vierte Befundgruppe: Kritik als Angriff.
Die Herzchirurgie des Universitätsspitals ist der Fall, den die Öffentlichkeit am stärksten mit der Gesundheitsdirektorin verbindet — und zugleich der, in dem die Akten sie am deutlichsten entlasten. Zwischen 2016 und 2020 starben an der Klinik für Herzchirurgie des USZ überdurchschnittlich viele Patienten; im Zentrum der Berichterstattung stand ein umstrittenes Implantat, das der damalige Klinikdirektor mitentwickelt hatte.18,30 Im Mai 2026 legte eine vom Spitalrat eingesetzte unabhängige Untersuchungskommission unter dem Vorsitz des früheren Bundesrichters Niklaus Oberholzer ihren Bericht vor. Sie ermittelte auf der Basis von 4500 Operationen eine statistisch ausgewiesene Übermortalität von 68 bis 74 Todesfällen und beurteilte den Einsatz innovativer Medizinprodukte in 13 Fällen als unangemessen.31 Übermortalität heisst: So viele Patienten starben mehr, als nach den Risiken vergleichbarer Eingriffe zu erwarten gewesen wäre. Das Spital fasste den Bericht so zusammen: Der damalige Spitalrat, das oberste Führungsgremium des Spitals, «unterschätzte die Tragweite und verfolgte die festgestellten Verfehlungen ungenügend». Die Gesundheitsdirektion dagegen hatte «gemäss Untersuchungsbericht mehrfach die Frage nach der Patientensicherheit gestellt und auf die verschiedenen Missstände und Führungsmängel frühzeitig hingewiesen».31
Rickli selbst sagte nach der Veröffentlichung: «Ich wurde Ende Januar 2020 über die aktuellen Vorgänge und Vorfälle in der Herzklinik informiert. Wir haben umgehend reagiert, der Spitalleitung bzw. dem Spitalrat Fragen gestellt und Unterlagen eingefordert.» Und: «Was mir damals fehlte, waren die gesetzlichen Möglichkeiten, selbst eine Administrativuntersuchung anzuordnen.»32 Beides deckt sich mit der Chronologie, wie die NZZ sie rekonstruiert hat: Rickli war, als die ersten Hinweise sie erreichten, erst knapp neun Monate im Amt; von der auffälligen Mortalität hatte ihr bei der Amtsübergabe niemand berichtet; von Problemen erfuhr sie Ende Januar 2020 durch eine interne Whistleblower-Meldung — unmittelbar bevor die Pandemie ihre Direktion nach dem späteren Befund der Kantonsregierung überrollte.30 Sie verlangte danach in erhöhter Kadenz Informationen vom Spitalrat, setzte durch, dass die spitalinterne Untersuchung um die Fragen des Whistleblowers ergänzt wurde, und bestellte einen Governance-Bericht, der Reformen auslöste.30 Als Anfang 2021 eine externe Untersuchung im Auftrag des Spitals zum Schluss kam, es seien keine Patienten gefährdet worden und nichts sei strafrechtlich relevant, sah die Direktion nach eigenen Angaben keinen Anlass, daran zu zweifeln.30 Das Instrument einer eigenen Administrativuntersuchung - einer Untersuchung, welche die Aufsicht selbst anordnet, statt sie dem Spital zu überlassen - steht ihr nach einem Regierungsbeschluss erst ab 2027 zur Verfügung.30 Ob unter diesen Umständen mehr möglich gewesen wäre, ist umstritten; die NZZ hat die Frage gestellt und die Argumente beider Seiten zusammengetragen.30
Darin liegt die Ironie dieser Bilanz. Im Fall, für den die Gesundheitsdirektorin am heftigsten angegriffen wurde, hat eine Untersuchungskommission unter einem früheren Bundesrichter ihrer Direktion bescheinigt, früh die richtigen Fragen gestellt zu haben. Wer ihr die Toten der Herzchirurgie anlasten will, findet in diesem Bericht keine Stütze, und dieser Text tut es nicht. Dokumentiert ist dagegen etwas anderes: wie die Direktion mit der Berichterstattung umging.
Als der «SonntagsBlick» von einem Whistleblowerbericht schrieb, der bei Rickli liegen geblieben sei, wurde nach der Darstellung der WOZ «sofort eine Gegendarstellung» abgesetzt.18 Die Gegendarstellung ist das gesetzlich vorgesehene Recht, einer Tatsachendarstellung in einem Medium die eigene entgegenzusetzen; sie ist legitim. Als der Finanzjournalist Lukas Hässig Ende April 2024 auf seinem Portal «Inside Paradeplatz» über die Todesfälle und die Frage berichtete, wann Rickli informiert gewesen sei, reichten Rickli und der Kanton Zürich - nach gescheiterter Schlichtung - am 14. November 2024 beim Bezirksgericht Klage wegen Persönlichkeitsverletzung ein, verbunden mit der Forderung, der Journalist habe 10 000 Franken als Genugtuung an die Organisation Reporter ohne Grenzen zu zahlen.33-35 Auch hier die Gegenrechnung: Hässigs Artikel enthielt einen Fehler, den er selbst einräumte — als Zeitpunkt, zu dem Rickli Sterblichkeitszahlen der Klinik erhalten habe, war 2021 genannt, richtig ist März 2022.33,35 Eine Regierungsrätin darf sich gegen falsche Tatsachenbehauptungen wehren; das ist ihr gutes Recht. Im Sommer 2025 endete das Verfahren mit einer Einigung: «Inside Paradeplatz» veröffentlichte eine Klarstellung; nach Hässigs Darstellung verzichtete Rickli auf die Genugtuung und übernahm die Gerichtskosten.34 Dass die Genugtuung ursprünglich ausgerechnet einer Organisation zufliessen sollte, die sich weltweit für die Freiheit der Presse einsetzt, bleibt eine Pointe, die man nicht erfinden müsste. Und während die WOZ an ihrer Recherche über die Direktion arbeitete, wurde nach ihrer Darstellung hinter den Kulissen «intensiv nach Personen gefahndet», die der Zeitung Auskunft gegeben hatten.18 Sollte das zutreffen, wäre es nicht die produktivste Verwendung von Verwaltungsressourcen.
Jede dieser Reaktionen kann für sich genommen zulässig sein, und im Fall Hässig war der Einwand in einem Punkt berechtigt. Aufschlussreich ist nicht die einzelne Reaktion, sondern ihre gemeinsame Richtung. Gegendarstellung und Klage fragen, ob das Bild stimmt, das ein Bericht von der Vorsteherin zeichnet; die Fahndung, von der die WOZ berichtet, fragt nicht einmal das, sondern nur, wer geredet hat. Keine der drei Reaktionen fragt, was ein Bericht über die Institution aussagt. Wer Kritik als Information behandelt, prüft zuerst die Sache. Wer sie als Angriff behandelt, prüft zuerst das eigene Bild und dann die Herkunft — und eine Herkunftsprüfung findet eher einen Verdächtigen als einen Fehler. Dem Befund der Untersuchungskommission widerspricht das nicht; es ergänzt ihn. Gegenüber dem Spital stellte die Direktion die richtigen Fragen. Gegenüber der Presse stellte sie andere. Das ist der Ausweg aus Abschnitt I, in sein Gegenteil verkehrt: der Hinweis von aussen, abgewehrt, statt zur Kenntnis genommen.
Die Römer, mit denen dieser Text begann, hätten an dieser Stelle gefragt: Cui bono — wem nützt es? Die Antwort klingt paradox und ist doch zwingend: Kritik nützt am meisten dem, der kritisiert wird — vorausgesetzt, er liest sie. Sie liefert ihm, was ihm die eigene Organisation nicht liefert, weil jede Organisation dazu neigt, ihrer Spitze zu gefallen. Wer sie abwehrt, verzichtet auf die billigste Qualitätskontrolle, die es gibt; sie kostet nicht einmal ein Honorar. Wie teuer dieser Verzicht werden kann, hat Plutarch überliefert. Als der erste Bote dem armenischen König Tigranes meldete, das römische Heer unter Lucullus rücke an, liess der König ihm den Kopf abschlagen. Danach meldete ihm niemand mehr etwas; Tigranes hörte nur noch auf jene, die ihm schmeichelten, und sass in Unkenntnis da, während um ihn herum der Krieg schon brannte.36 Die Methoden sind seither milder geworden, der Mechanismus ist derselbe geblieben: Wer den Überbringer bestraft, schafft nicht die schlechte Nachricht ab, sondern den nächsten Überbringer. Für den Massstab der SVP heisst das: Führungsbefähigung zeigt sich auch darin, ob jemand eine unangenehme Nachricht lesen kann, bevor er ihren Überbringer sucht — und ob unter seiner Führung der nächste Überbringer noch den Mut findet, sich zu melden.
V. Die Systemlogik: Warum sich nichts von selbst korrigiert
Bevor die vier Befundgruppen zusammengeführt werden, ist eine Selbstauskunft fällig, die Robert Musil 1937 in Wien an den Beginn seines Vortrags «Über die Dummheit» stellte: Wer über Dummheit spricht, muss von sich voraussetzen, dass er nicht dumm sei, und trägt damit zur Schau, dass er sich für klug hält — was allgemein als Zeichen von Dummheit gilt.37 Der Einwand ist berechtigt und wird hier ausdrücklich nicht entkräftet; er gilt auch für diesen Text und für seinen Verfasser.
Musil unterscheidet sodann die ehrliche Dummheit, die schlicht langsam ist, von einer zweiten Sorte, die er die höhere oder prätentiöse nennt und als die eigentliche Bildungskrankheit bezeichnet — die gefährlichste Krankheit des Geistes. Gemeint ist damit nicht in erster Linie ein Mangel an Intelligenz, sondern eine falsch gewachsene Bildung: ein Missverhältnis zwischen dem, was einer weiss, und dem, worüber er urteilt. In der Sprache von 1937 ist das der doppelte Fluch der Inkompetenz aus Abschnitt I. Über diese höhere Dummheit schreibt er den Satz, der die vier Befundgruppen besser erklärt als jede Organisationsanalyse: Es gebe schlechterdings keinen bedeutenden Gedanken, den die Dummheit nicht anzuwenden verstünde; sie sei allseitig beweglich und könne alle Kleider der Wahrheit anziehen — die Wahrheit dagegen habe jeweils nur ein Kleid und einen Weg und sei immer im Nachteil.37
Genau das ist die Asymmetrie, die eine Direktion in diesen Zustand bringt. Die korrekte Dossierarbeit hat eine einzige Form: die richtige. Die Kommunikation hat unbegrenzt viele und kann jede davon als Sachpolitik kleiden — als Reformmut, als Sorge um die Jugend, als Schutz der Institution vor falscher Berichterstattung. Der italienische Wirtschaftshistoriker Carlo M. Cipolla hat eine verwandte, noch unangenehmere Verhaltensregel formuliert: Gefährlicher als der Bandit sei der Dumme, denn der Bandit folge einem verständlichen Anreiz und sei deshalb berechenbar, während der Dumme Schaden anrichte, ohne selbst etwas davon zu haben.38 Verwaltungen kennen diesen Befund in der Praxis: Gegen Eigennutz gibt es Kontrollen, gegen aufrichtige Überzeugung keine. «Es ist nichts schrecklicher als eine tätige Unwissenheit», schrieb Goethe.39
Vier Befundgruppen, ein Muster. Der Abfluss des Sachverstands, der Provokationszyklus, die Spitalplanung ohne vorab festgelegtes Kriterium und der Umgang mit Kritik sind nicht vier Probleme, sondern vier Erscheinungsformen desselben Problems — sie entsprechen genau den Kompensationen, die Abschnitt II aus dem doppelten Fluch abgeleitet hat. Wer ein Dossier nicht auf der Ebene steuert, auf der es fachlich verhandelt wird, steuert, was steuerbar bleibt: die Wahrnehmung. Wo ein Führungsstil, wie ihn die Gesprächspartner der WOZ beschreiben, fachlichem Widerspruch wenig Raum lässt, gehen erfahrene Leute — und mit ihnen genau jene, die das Korrektiv wären. Wer die Massstäbe einer Planung nicht vorab bestimmt, misst mit einem Massstab, der erst beim Messen entsteht — und erfährt vom Gericht, was ihm das eigene Haus hätte sagen müssen. Wer Kritik nicht als Information verwertet, verarbeitet sie als Angriff: mit Gegendarstellung, Klage und, nach Darstellung der WOZ, Informantenfahndung. Keine dieser Feststellungen benötigt einen Blick in ein Innenleben; sie beschreiben dokumentiertes Amtshandeln, dessen Logik sich aus der Struktur ergibt. Das ist der Unterschied zwischen einer Verhaltensanalyse und einer Ferndiagnose — und zugleich der Grund, warum der Befund so unerbittlich ist: Eine Charakterschwäche wäre behebbar. Eine Struktur, die ihre eigene Korrektur verhindert, ist es von innen nicht.
Die Historikerin Barbara Tuchman hat dieses Muster als Holzköpfigkeit beschrieben: das Beurteilen einer Situation nach feststehenden Vorannahmen bei gleichzeitigem Übergehen aller gegenteiligen Anzeichen. Für den Befund der Torheit verlangt sie unter anderem zwei Nachweise — dass das Handeln bereits in seiner eigenen Zeit als schädlich erkannt wurde und dass ein anderer Weg offenstand.40 Beides liegt hier vor: Die Kritik an den vier Vorgängen ist datiert und veröffentlicht, in einem Fall sogar als Gerichtsurteil, und der andere Weg bestand jeweils darin, das Naheliegende zu tun — den erfahrenen Kader zu halten, den Vorstoss weiterzuverfolgen, das Kriterium vor der Prüfung festzulegen, die Kritik zu prüfen, statt nach ihrer Herkunft zu fragen. Ihr drittes Kriterium, eine Politik, die eine ganze Gruppe trägt und eine einzelne Amtszeit überdauert, beansprucht dieser Text nicht; er beschreibt eine Amtsführung, keine Epoche.
Denn hier schliesst sich der Kreis zu Kruger und Dunning. Ein solches System kann sich von innen kaum korrigieren — nach der Logik des doppelten Fluchs verstellt der Mangel den Blick auf sich selbst, und mit dem Kaderabfluss sind die gegangen, die auf ihn hätten hinweisen können. Korrekturen kommen deshalb in aller Regel von aussen, und wie die Spitalplanung zeigt, kommen sie dann mit Aktenzeichen. Die einzige äussere Instanz aber, die über die Besetzung des Amtes selbst entscheidet und dazu nicht erst angerufen werden muss, hat keine Korrektur verlangt: 2023 wurde die Amtsinhaberin wiedergewählt. Ein Teil der hier dokumentierten Vorgänge lag damals noch in der Zukunft. Das ist wahr, entlastet aber nur die Wähler, nicht das Verfahren: Auch eine Wahl in voller Kenntnis aller vier Befundgruppen hätte nur gemessen, was Wahlen messen. Das Verfahren, das die Besetzung hervorgebracht hatte, hat sie bestätigt — womit die Castingshow ihre letzte Pointe liefert: Sie bewertet die Show, und die Show war tadellos.
Man wird den Zürcher Stimmbürgern deshalb manches nachsagen können, nur nicht, sie seien getäuscht worden. Sie haben sich ihre Gesundheitsdirektorin zweimal selbst ausgesucht, in freier und geheimer Wahl, beim zweiten Mal nach vier Jahren, in denen sie ihr bei der Arbeit zusehen konnten. Das Fach, aus dem die Gewählte kommt, nennt so etwas Kundenbindung. Mitleid wäre hier fehl am Platz, denn es unterstellte den Wählern, sie hätten nicht gewusst, was sie taten — und das wäre die eigentliche Beleidigung. Bezahlen müssen sie gleichwohl, als Steuerzahler, als Prämienzahler und im Ernstfall als Patienten, und zwar dreifach: mit den Fluktuationskosten einer Verwaltung, deren Spitzenpositionen nicht zur Ruhe kommen; mit den Opportunitätskosten der Sachpolitik, die über den Schlagzeilen zu kurz kommt, also mit dem Wert dessen, was in derselben Zeit hätte erledigt werden können; und mit den Kosten eines Planungsentscheids, den erst ein Gericht in Ordnung brachte. Das Publikum hat sich die Sendung ausgesucht. Es hat damit auch die Rechnung abonniert. 2027 darf es neu entscheiden — es sei denn, die Bundesversammlung nimmt ihm die Entscheidung im Dezember ab.
Denn womöglich steht die nächste Staffel bereits an, diesmal auf eidgenössischer Bühne. Der Unterschied ist ein verfahrenstechnischer, aber er entscheidet alles: Diesmal sitzt im Saal kein Publikum, sondern eine Jury.
VI. Die Prüfung, die bleibt
Was folgt daraus? Nicht der Ruf nach Anforderungsprofilen für Wahlämter — er wäre so illiberal wie wirkungslos, und Adolf Ogi ist der lebende Beweis, dass Diplome das falsche Kriterium sind. Der Handelsschüler und die Kauffrau aus der Werbevermarktung starteten von derselben Linie: ohne Studium, ohne Fachbezug, ohne einen Nachweis der Eignung für das Amt, das sie übernahmen. Der eine machte aus der unbewiesenen Eignung eine bewiesene, indem er arbeitete, zuhörte und seine Niederlagen einräumte. Die Amtsführung der anderen zeigt in den vier dokumentierten Befundgruppen die Alternative. Die Differenz war nie das Zeugnis. Die Differenz liegt im Umgang mit der eigenen Lücke — und hinter diesem Umgang steht, wenn Kruger und Dunning recht haben, jene Metakognition, die man weder wählen noch delegieren noch vermarkten kann.
Und doch gibt es eine Stelle, an der eine Regierungswahl prüfen kann, und sie wird in den kommenden Wochen auf die Probe gestellt. Von den siebenundzwanzig Regierungen der Schweiz, sechsundzwanzig kantonalen und einer eidgenössischen, wird genau eine nicht vom Volk gewählt: der Bundesrat. Ihn wählt die Vereinigte Bundesversammlung, also die 246 Mitglieder von National- und Ständerat gemeinsam, von denen viele die Kandidaten aus Kommissionen, Fraktionssitzungen und Ratsdebatten seit Jahren kennen. Die Fraktionen hören die Bewerber an, bevor sie nominieren; die Amtsführung kantonaler Regierungsmitglieder ist dokumentiert und öffentlich zugänglich; und wer abstimmt, kennt die Akten oder kann sie kennen. Das ist keine Castingshow, sondern eine Prüfungskommission — jedenfalls dann, wenn sie sich wie eine verhält.
Das Schweizer Volk hat diese Arbeitsteilung übrigens ausdrücklich gewollt. Am 9. Juni 2013 verwarf es eine Volksinitiative aus den Reihen der SVP, die den Bundesrat durch das Volk wählen lassen wollte, mit gut drei Vierteln der Stimmen und in sämtlichen Kantonen.41 Man darf darin, ohne den Stimmbürgern zu nahe zu treten, eine Form kollektiver Metakognition erkennen: Ein Souverän, der weiss, dass er Kandidaten für die Landesregierung nicht prüfen kann, überlässt die Prüfung denen, die es können. Es ist die Einsicht, die Machiavelli dem zweiten Kopf zuschrieb — er begreift, was andere ihm zeigen. Und dass dieselbe Partei, die 2013 das Volk zum Wahlgremium machen wollte, 2026 der Bundesversammlung einen Prüfmassstab an die Hand gibt, gehört zu den erfreulicheren Ironien dieser Geschichte.
Der Fahrplan steht fest. Bis zum 23. Oktober, 12 Uhr, melden die Kantonalsektionen der SVP ihre Kandidaten; danach hört die Findungskommission sie an und unterbreitet dem Fraktionsvorstand bis zum 13. November ihren Antrag; voraussichtlich am 20. November nominiert die Fraktion, und am 9. Dezember wählt die Bundesversammlung.20 Dazwischen liegen knapp sieben Wochen, in denen geprüft werden kann, was kein Wahlkampf prüft.
Für diese Prüfung liegt das Vergleichsstück bereit, und es ist dasselbe, an dem dieser Text seine These gewonnen hat. Das Departement, für das die SVP heute ausdrücklich Führungsbefähigung verlangt, hat schon einmal ein Mann ohne Studium übernommen, begleitet von der Rede vom «Abstieg in die B-Liga»; nach dem Urteil des Historischen Lexikons trug er zur Überwindung der Sinnkrise der Armee nach dem Ende des Kalten Kriegs bei.12,16 Der Massstab ist also nicht abstrakt. Er hat einen Namen und eine Bilanz, und an ihm lassen sich die vier Befundgruppen dieses Textes in vier Fragen übersetzen, die jede Fraktion jedem Bewerber stellen kann: Bleiben erfahrene Leute unter Ihrer Führung? Verfolgen Sie Ihre Vorstösse weiter, wenn die Kameras weg sind? Legen Sie die Kriterien fest, bevor Sie prüfen? Und lesen Sie die Kritik, bevor Sie den Kritiker suchen?
Zwei Versuchungen sollte die Bundesversammlung kennen, bevor sie ihnen erliegt. Die erste ist das Peter-Prinzip aus Abschnitt II: die Neigung, zu befördern, wer sich auf der bisherigen Stufe behauptet hat, statt zu prüfen, ob er für die nächste taugt. Eine Wiederwahl ist in diesem Sinn kein Befähigungsnachweis; wer sie so liest, verwechselt Bestätigung mit Prüfung und Verkaufszahlen mit Führungsbefähigung. Die zweite Versuchung hat die römische Kurie in eine elegante Formel gefasst: Promoveatur ut amoveatur — man befördere ihn, damit man ihn los ist. Mancher Zürcher mag einer Kandidatur aus diesem Grund mit stiller Sympathie entgegensehen. Für die Bundesversammlung wäre es die schlechteste aller Maximen, denn sie machte aus einer Zürcher Frage eine eidgenössische. Die Zürcher haben sich ihre Gesundheitsdirektorin selbst gewählt, zweimal; das war ihr gutes Recht, und es bleibt ihre Sache. Die Bundesversammlung hat den Vorzug, diese Wahl nicht nachvollziehen zu müssen — weder im Sinne von verstehen noch im Sinne von wiederholen.
Und schliesslich hat die Spitalplanung eine Lehre geliefert, die hier ihre letzte Anwendung findet: Man legt den Massstab vorher fest und wendet ihn dann an, nicht umgekehrt. Die SVP hat ihn festgelegt, schriftlich und datiert: die Fähigkeit zur Übernahme der Führungsverantwortung. Es fehlt nur noch die Anwendung. Galba galt nach dem Urteil aller als des Herrscheramts fähig, solange er nicht herrschte; geprüft hatte man nur, wie er diente, nicht, wie er herrschen würde. Ob über die Nachfolge von Guy Parmelin einmal ein solcher Satz geschrieben wird oder der umgekehrte, entscheidet sich nicht erst im Amt. Es entscheidet sich in der Prüfung davor — und diesmal gibt es eine.
Wo das Wahlverfahren diese Fähigkeit nicht prüft und der Gewählte sie nicht besitzt, bleibt - ausser bei der Wahl in den Bundesrat - am Ende nur eine Prüfinstanz übrig, die über die Person entscheidet: die denkende Öffentlichkeit. Journalisten, die dokumentieren, statt zu raunen — die WOZ-Recherche und die Berichterstattung zur Herzchirurgie und zur Spitalplanung zeigen, dass es sie gibt. Und Bürger, die lesen, vergleichen und sich erinnern, statt zu wählen, was am hellsten glänzt. Das ist anstrengend, und genau darin liegt die Schwierigkeit: Die Castingshow existiert, weil sie das Publikum von dieser Anstrengung entlastet. Wer sie abschaffen will, muss sie sich zumuten. Musil beendete seinen Vortrag mit dem Hinweis auf das letzte und wichtigste Mittel gegen die Dummheit: die Bescheidung.37 Das ist keine Demutsübung, sondern die praktische Seite der Metakognition — das Wissen, wo das eigene Urteil endet und ein fremdes gebraucht wird. Es lässt sich nicht wählen, nicht delegieren und nicht vermarkten; erwerben lässt es sich nur auf dem Weg, den Kruger und Dunning in ihrem Labor gefunden haben: indem man lernt und sich dabei korrigieren lässt. Selberdenken bleibt eine Zumutung. Es braucht dafür keine Erlaubnis von irgendwem, nur die eigene Bereitschaft, die Anstrengung des Denkens auf sich zu nehmen.
Offenlegung: Der Gründer dieser Zeitschrift ist von einem hängigen Verwaltungsverfahren der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich betroffen; der Text stützt sich ausschliesslich auf die verzeichneten, öffentlich zugänglichen Quellen.
Die häufigsten Fragen
Was ist der Dunning-Kruger-Effekt?
Die 1999 von Justin Kruger und David Dunning beschriebene Beobachtung, dass sich die am wenigsten Kompetenten am stärksten überschätzen. Kruger und Dunning führen das auf fehlende Metakognition zurück: Dieselbe Fähigkeit, die eine richtige Lösung hervorbringt, wird gebraucht, um die eigene falsche als falsch zu erkennen. Inkompetenz produziert deshalb Fehler und verhindert zugleich deren Wahrnehmung.
Warum prüfen Wahlen keine Kompetenz?
Der Wahlkampf misst Telegenität, Parteiloyalität, Polarisierungsfähigkeit und Wiedererkennbarkeit — die Fähigkeiten, ein Amt zu gewinnen. Sachkenntnis, Menschenführung und Urteilskraft, die Fähigkeiten, ein Amt auszufüllen, misst er nicht. Das Milizsystem setzte diese Prüfung einst in der vorpolitischen Bewährung voraus; wo die Laufbahn selbst aus Öffentlichkeitsarbeit besteht, entfällt sie.
Wie wird ein Bundesrat gewählt — und kann dabei Kompetenz geprüft werden?
Die Mitglieder des Bundesrates wählt die Vereinigte Bundesversammlung, also die 246 Mitglieder von National- und Ständerat gemeinsam. Die Fraktionen hören die Kandidaten vor der Nomination an, und viele Parlamentarier kennen sie aus jahrelanger Zusammenarbeit. Damit ist die Bundesratswahl die einzige Regierungswahl auf Bundes- und Kantonsebene, die von einem Gremium vorgenommen wird, das Kompetenz prüfen kann. Die Nachfolge von Guy Parmelin wählt die Bundesversammlung am 9. Dezember 2026.
Braucht ein Regierungsamt ein Studium?
Nein. Adolf Ogi führte ohne Studium ein technisch anspruchsvolles Departement zu besichtigbaren Ergebnissen, weil er seine Kompetenzlücke als Arbeitsauftrag behandelte: Dossiers erarbeiten, Fachleuten zuhören, Niederlagen einräumen. Entscheidend ist nicht das Diplom, sondern der Umgang mit der eigenen Lücke.
Welche Kritik an der Gesundheitsdirektion Zürich ist dokumentiert?
Unabhängige Medienrecherchen dokumentieren für die Zeit seit 2019 zahlreiche Abgänge in Schlüsselpositionen, einen von Gesprächspartnern als Mikromanagement beschriebenen Führungsstil, spektakuläre Vorstösse, denen soweit bekannt keine weiteren Schritte folgten, sowie eine 2025 mit einer Einigung beendete Klage gegen einen Journalisten im Umfeld des Herzchirurgie-Skandals am Universitätsspital. 2025 befand das Bundesverwaltungsgericht, die Streichung der Adus-Klinik von der Spitalliste stütze sich auf Fallzahlen, deren Verwendung methodisch nicht nachvollziehbar sei, und auf unbestimmte, nicht im Voraus festgelegte Kriterien. Entlastend hält der Untersuchungsbericht zur Herzchirurgie fest, die Gesundheitsdirektion habe mehrfach nach der Patientensicherheit gefragt. Die Direktion weist die Kritik an ihrem Führungsstil zurück; sämtliche Quellen sind im Artikel verzeichnet.
Was kann der Bürger tun?
Die Prüfung übernehmen, die das Wahlverfahren nicht leistet: lesen, vergleichen, sich erinnern — dokumentierende Presse zur Kenntnis nehmen, statt zu wählen, was am hellsten glänzt. Selberdenken bleibt eine Zumutung, aber es ist die einzige Instanz, die die Castingshow korrigieren kann.
Die Kognitive Psychotherapie (SKPT) von Dr. Dietmar Luchmann, LLC, arbeitet an den Denkfehlern, die das Leiden erzeugen — schriftlich, per Video oder im Tagesblock. Drei Wege, ein Ziel.
1. Das Verfahren verstehen
2. Eignung prüfen
3. Aufnahme beantragen
1 Tacitus, P.C.: Historien. Historiae. Lateinisch-deutsch. Sammlung Tusculum. Mannheim: Artemis & Winkler, 2010. [Im Original S. 68|70: «maior privato visus dum | privatus fuit, et omnium consensu capax imperii, nisi imperasset.» S. 69|71: «Solange er Privatmann war, schien er mehr zu sein, auch wäre er nach allge|meinem Urteil der rechte Mann zum Herrschen gewesen; es hätte halt nicht soweit kommen dürfen.»]
2 Kruger, J.; Dunning, D.: Unskilled and Unaware of It. How Difficulties in Recognizing One's Own Incompetence Lead to Inflated Self-Assessments. Journal of Personality and Social Psychology, 1999, 77(6), 1121-1134. [Im Original, Abstract: «... people who are unskilled in these domains suffer a dual burden: Not only do these people reach erroneous conclusions and make unfortunate choices, but their incompetence robs them of the metacognitive ability to realize it. Across 4 studies, the authors found that participants scoring in the bottom quartile on tests of humor, grammar, and logic grossly overestimated their test performance and ability. Although their test scores put them in the 12th percentile, they estimated themselves to be in the 62nd. ... Paradoxically, improving the skills of participants, and thus increasing their metacognitive competence, helped them recognize the limitations of their abilities.» Auf S. 1121f.: «incompetent individuals lack what cognitive psychologists variously term metacognition ... In short, the same knowledge that underlies the ability to produce correct judgment is also the knowledge that underlies the ability to recognize correct judgment. To lack the former is to be deficient in the latter.»]
3 Morris, E.: The Anosognosic's Dilemma. Something's Wrong but You'll Never Know What It Is (Part 1). The New York Times (Opinionator), 20.06.2010. [Im Original: «DAVID DUNNING: Well, my specialty is decision-making. How well do people make the decisions they have to make in life? And I became very interested in judgments about the self, simply because, well, people tend to say things, whether it be in everyday life or in the lab, that just couldn’t possibly be true. And I became fascinated with that. Not just that people said these positive things about themselves, but they really, really believed them. Which led to my observation: if you’re incompetent, you can’t know you’re incompetent. — ERROL MORRIS: Why not? — DAVID DUNNING: If you knew it, you’d say, ‘Wait a minute. The decision I just made does not make much sense. I had better go and get some independent advice.’ But when you’re incompetent, the skills you need to produce a right answer are exactly the skills you need to recognize what a right answer is. In logical reasoning, in parenting, in management, problem solving, the skills you use to produce the right answer are exactly the same skills you use to evaluate the answer. And so we went on to see if this could possibly be true in many other areas. And to our astonishment, it was very, very true.»]
4 Gignac, G.E.; Zajenkowski, M.: The Dunning-Kruger effect is (mostly) a statistical artefact: Valid approaches to testing the hypothesis with individual differences data. Intelligence, 2020, 80, 101449.
5 Luchmann, D.: Die falsche Gewissheit der Kranken — Warum kognitive Psychotherapie das Zweifeln lehrt. Psychotherapie. 05.06.2026.
6 Peter, L.J.; Hull, R.: The Peter Principle. Why Things Always Go Wrong. New York: William Morrow, 1969. [Im Original S. 162: «In a hierarchy, every employee tends to rise to his level of incompetence.»]
7 Benson, A.; Li, D.; Shue, K.: Promotions and the Peter Principle. The Quarterly Journal of Economics, 2019, 134(4), 2085-2134. [Im Original S. 2131: «we find that firms are substantially more likely to promote top salespeople, even when these workers make worse managers on average and on the margin. This behavior results in firms promoting workers who decrease subordinate performance by 30%, relative to a promotion policy that optimizes match quality.»]
8 Aristoteles: Politik. Buch IV-VI. Aristoteles Werke in deutscher Übersetzung. Band 9: Politik. Teil III. Berlin: Akademie Verlag, 1996, S. 27. [Buch IV, 1294b, im Original: «λέγω δ᾽ οἷον δοκεῖ δημοκρατικὸν μὲν εἶναι τὸ κληρωτὰς εἶναι τὰς ἀρχάς, τὸ δ᾽ αἱρετὰς ὀλιγαρχικόν.»]
9 Montesquieu, C.-L. de: Esprit des lois. Avec les notes de l’auteur et un choix des observations de Dupin, Crevier, Voltaire, Mably, La Harpe, Servan, etc. Paris: Firmin Didot frères, 1849. [Im Original S. 11: «Le suffrage par le sort est de la nature de la démocratie ; le suffrage par choix est de celle de l'aristocratie.»] Erstausgabe: De l’esprit des loix. Genf: Barrillot & fils, 1748.
10 Manin, B.: Kritik der repräsentativen Demokratie. Berlin: Matthes & Seitz, 2007 [französische Erstausgabe: Principes du gouvernement représentatif. Paris: Calmann-Lévy, 1995].
11 Ade, V.: Was macht eigentlich … Adolf Ogi. Finanz und Wirtschaft, 06.12.2019.
12 Hättenschwiler, D.: Ogi, Adolf. Historisches Lexikon der Schweiz. Version vom 11.03.2022.
13 Der Bundesrat: Adolf Ogi (Mitglieder des Bundesrates).
14 KFMV: Die Laufbahn eines Bundesrats. Kaufmännischer Verband Schweiz. 01.06.2018, aktualisiert 15.01.2022.
15 Machiavelli, N.: Il Principe. Firenze: Felice le Monnier, 1857. [Im Original S. 69: «E perchè sono di tre generazioni cervelli; l’ uno intende per sè, l’ altro intende quanto da altri gli è mostro, il terzo non intende nè per sè stesso nè per dimostrazione d’ altri : quel primo è eccellentissimo, il secondo eccellente, il terzo inutile».]
16 Bossart, R.: Adolf Ogi: «Ich bin glücklich über diese 13 Jahre — ich habe diesem Land gedient». SWI swissinfo.ch. 28.12.2000.
17 Kanton Zürich: Regierungsrätin Natalie Rickli. Lebenslauf.
18 Beck, R.: Natalie Rickli. Nur das Image zählt. WOZ Die Wochenzeitung. Nr. 14/2025, 03.04.2025.
19 Schweizer Radio und Fernsehen (SRF): Nachfolge von Parmelin – Das sind mögliche Kandidierende für den Bundesrat. 02.10.2026. [Im Original: «Sie gilt seit Jahren als bundesratsfähig und verfügt über Exekutiverfahrung.»]
20 Schweizerische Volkspartei (SVP): Ein Bundesrat für die Schweiz: Die SVP dankt Guy Parmelin für seinen grossartigen Einsatz zum Wohl unseres Landes! Medienmitteilung. 02.10.2026.
21 Fuster, T.: Tabubruch möglich: «Meiner Meinung nach sollte sogar eine Abschaffung der obligatorischen Krankenversicherung in Betracht gezogen werden», sagt Natalie Rickli. Neue Zürcher Zeitung. 27.08.2023.
22 Wild, D.: Geschlechtsangleichung. Ricklis Rauchbombe. WOZ Die Wochenzeitung. Nr. 28/2025, 10.07.2025.
23 Gracián, B.: Oráculo manual y arte de prudencia. Huesca, 1647, Aphorismus 130. [Im Original: «Hacer, y hacer parecer. Las cosas no pasan por lo que son, sino por lo que parecen. Valer y saberlo mostrar es valer dos veces. Lo que no se ve es como si no fuese.»]
24 Bundesverwaltungsgericht: Urteil C-4467/2022 vom 23.07.2025 (Adus-Medica AG gegen Regierungsrat des Kantons Zürich; Spitalliste 2023 Akutsomatik; angefochten: RRB Nr. 1104/2022 vom 24.08.2022). [Im Original, E. 7.2.1: «Vorab fällt in verfahrensrechtlicher Hinsicht auf, dass die Vorinstanz die konkreten Anforderungen an die hier zu vergebenden Leistungsaufträge nicht im Voraus klar festgelegt und kommuniziert hat.» E. 7.2.2: «Es ist daher methodisch nicht nachvollziehbar, weshalb die Vorinstanz auf die Fallzahlen der Tabelle A4.4 abstellt.» E. 7.2.3: «Diese Kriterien sind auffallend unbestimmt und offen gehalten […].» E. 7.4.4: «Erst in der Vernehmlassung – und damit verspätet […] – weist die Vorinstanz auf das ‹breitere medizinische Spektrum› an grösseren Spitälern hin.»]
25 Keystone-SDA: Adus Klinik in Dielsdorf steht ab Januar wieder auf der Spitalliste. SWI swissinfo.ch. 09.09.2026. [Im Original: «Dies mit der Begründung, es handle sich um eine rein elektiv tätige Klinik mit einem selektiven Leistungsangebot, das keine versorgungsrelevante Rolle spiele.» Ebenda: «Sie habe ihre Stellung als kostengünstigstes Spital im Kanton Zürich behaupten können, teilte die Klinik mit […]. Rund drei Viertel der Patientinnen und Patienten stammten aus der Region und 90 Prozent seien allgemeinversichert.»]
26 Diener-Morscher, E.: Zürcher Spitalliste: Gericht bremst Regierungsrat aus. Medinside. 28.08.2025. [Im Original: «methodische Mängel im Hinblick auf die Fallzahlen sowie fehlende Transparenz bei den Kriterien». Ebenda: Der Beschluss entspreche «nicht den bundesrechtlichen Anforderungen an das Spitalplanungsverfahren und an das Erstellen einer Spitalliste».]
27 Pöhner, R.: Gerichtsurteil wirkt: Adus-Klinik kehrt auf Zürcher Spitalliste zurück. Medinside. 10.09.2026.
28 Hudec, J.; Huber, M.: Schlappe für Natalie Rickli: Spitalschliessung im Kanton Zürich war unrechtmässig. Neue Zürcher Zeitung. 28.08.2025.
29 Kanton Zürich: Spitalplanung 2023 – Spitalliste Rehabilitation: Kanton Zürich gewinnt vor Bundesverwaltungsgericht. Medienmitteilung. 20.11.2025. [Betrifft das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts C-4438/2022 vom 13.11.2025; Beschwerdeführer: Kanton Thurgau. Im Original: «Der Beschwerdeführer verfügt aber über kein legitimationsbegründendes schutzwürdiges Interesse, für eine genügende Auslastung der Kliniken mit Standort im Kanton Thurgau zu sorgen.»]
30 Huber, M.: Ricklis Umgang mit dem Unispital-Skandal. Hätte sie mehr tun können? Neue Zürcher Zeitung. 18.05.2026.
31 Universitätsspital Zürich: Universitätsspital Zürich arbeitet Vergangenheit auf. Medienmitteilung zum Bericht der unabhängigen Untersuchungskommission UK 16/20 unter dem Vorsitz von alt Bundesrichter Niklaus Oberholzer. 05.05.2026. [Im Original: «auf der Basis von 4'500 Operationen eine statistisch ausgewiesene Übermortalität von 68 – 74 Todesfällen». Ebenda: «der damalige Spitalrat unterschätzte die Tragweite und verfolgte die festgestellten Verfehlungen ungenügend». Ebenda: Die Gesundheitsdirektion «hatte zudem gemäss Untersuchungsbericht mehrfach die Frage nach der Patientensicherheit gestellt und auf die verschiedenen Missstände und Führungsmängel frühzeitig hingewiesen».]
32 Schweizer Radio und Fernsehen (SRF): Todesfälle an USZ-Herzklinik – Wer haftet nach dem Versagen an der Herzklinik des Unispitals? 07.05.2026.
33 Marti, T.: Streit um Herzchirurgie: Regierungsrätin Natalie Rickli geht rechtlich gegen Zürcher Journalist vor. Neue Zürcher Zeitung. 15.06.2024.
34 Hässig, L.: Rickli bestellte Gutachten, statt Schuldige zu jagen. Inside Paradeplatz. 06.05.2026.
35 Hässig, L.: Regierungsrätin Rickli verklagt Inside Paradeplatz. Inside Paradeplatz. 14.06.2024.
36 Plutarch: Grosse Griechen und Römer. Band 2. Mannheim: Artemis & Winkler, 2010. [Im Original S. 71: «Als der erste Bote, der Tigranes das Kommen des Lucullus meldete, keine Freude dafür erntete, sondern sofort geköpft wurde, sagte ihm kein anderer mehr etwas, sondern er saß ahnungslos da, während ihn das Kriegsfeuer schon rings umloderte, und hörte sich Reden an, mit denen man sich ihm wohlgefällig machen wollte …»]
37 Musil, R.: Über die Dummheit. Vortrag auf Einladung des Österreichischen Werkbunds, gehalten in Wien am 11. und wiederholt am 17. März 1937. [Im Original: «Es gibt schlechterdings keinen bedeutenden Gedanken, den die Dummheit nicht anzuwenden verstünde, sie ist allseitig beweglich und kann alle Kleider der Wahrheit anziehen. Die Wahrheit dagegen hat jeweils nur ein Kleid und einen Weg und ist immer im Nachteil.» Schlusssatz: «auf das letzte und wichtigste Mittel gegen die Dummheit: auf die Bescheidung».]
38 Cipolla, C.M.: Le leggi fondamentali della stupidità umana. In: Allegro ma non troppo. Bologna: Il Mulino, 1988 [erste, privat verbreitete Fassung 1976].
39 Goethe, J.W.: Sämtliche Werke nach Epochen seines Schaffens. Band 17. Maximen und Reflexionen. München: Carl Hanser Verlag, 1991. [Zitat: Nr. 367 S. 782.]
40 Tuchman, B.W.: The March of Folly. From Troy to Vietnam. New York: Alfred A. Knopf, 1984 [deutsch: Die Torheit der Regierenden. Von Troja bis Vietnam. Frankfurt am Main: S. Fischer, 1984].
41 Der Bundesrat: Bundesratsbeschluss über das Ergebnis der Volksabstimmung vom 9. Juni 2013. Vom 26.07.2013. Bundesblatt 2013, S. 6613-6616. [Volksinitiative vom 7. Juli 2011 «Volkswahl des Bundesrates»: 480'291 Ja, 1'550'080 Nein; von allen Ständen verworfen.]
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