Schützt Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli ineffiziente Psychotherapie in Zürich?

Wenn eine kantonale Gesundheitsdirektion der Schweiz den internationalen Forschungsstand als «irreführend» brandmarkt und einem Psychotherapeuten mit Berufsverbot droht, weil er Patienten über effiziente Behandlungen aufklärt — dann wird die Veröffentlichung zur letzten Möglichkeit, die Öffentlichkeit zu schützen und «die Rech­te» der «Pa­ti­en­tin­nen und Pa­ti­en­ten» nach Artikel 27 Ziffer c Psychologieberufegesetz (PsyG) zu «wahren». So geschehen im Kanton Zürich.

Ein Zürcher Sittenbild.

Am 14. August 2025 publizierte der Psychotherapeut Dietmar Luchmann eine Analyse über die «Schweiz als Paradies der psychotherapeutischen Ineffizienz».1 Die These: Es gibt nicht zu wenig Psychotherapie – es gibt zu viel psychotherapeutische Ineffizienz.

Die Resonanz war beachtlich. Mehrere Schweizer Online-Portale übernahmen den Text. So auch InsideParadeplatz am 17. August 2025 mit allein 112 Kommentaren.

Der zweitbeliebteste Kommentar dort lautete: «Wow, gut beschrieben! Ich höre schon den Aufschrei dieser Gilde: Nestbeschmutzer…»

Gabriela Rüttimann und die Assoziation Schweizer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (ASP) gegen den Forschungsstand

Der Aufschrei kam. Aber nicht als Gegenargument. Sondern als Beschwerde.

Am 1. September 2025 schrieb Gabriela Rüttimann, Präsidentin der «Assoziation Schweizer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (ASP)», an die Gesundheitsdirektion Zürich.

Der Betreff: «Beschwerde der ASP über [...] Dr. Dietmar Luchmann».

Die ASP ist der Berufsverband der psychoanalytischen, tiefenpsychologischen, existenzanalytischen, bioenergetischen und körperzentrierten Therapeutinnen und Therapeuten mit Sitz in Zürich.

Was hatte den Zorn der ASP-Präsidentin erregt? Ein Satz wie dieser aus dem Artikel:

«Mit kognitiven Psychotherapie-Verfahren sind die meisten dieser Störungen in durchschnittlich zehn Stunden zu beseitigen.»

Dietmar Luchmann, Psychotherapeut Die Schweiz als Paradies der psychotherapeutischen Ineffizienz1

Das ist keine Provokation. Das ist der wissenschaftliche Forschungsstand seit Jahrzehnten.

Das britische National Institute for Health and Care Excellence (NICE), das weltweit für seine gnadenlose Evidenzbasierung bekannt ist, empfiehlt in seinen klinischen Leitlinien für Angst- und Panikstörungen explizit kognitive Psychotherapie im Umfang von «insgesamt 7 bis 14 Stunden».2

Die Verwendung von Psychopharmaka wird dabei oft als kontraproduktiv beurteilt, da sie als chemisches Sicherheitsverhalten das kognitive Umlernen behindert und die Rückfallquoten erhöht.2

Doch Gabriela Rüttimann schrieb an die Behörde – Zitat:

«Insbesondere stören uns [...], Angststörungen könnten bereits in acht bis zehn Stunden geheilt werden oder dass ein Leben nach wenigen Stunden Therapie wieder voll lebenswert sei. Darüber hinaus [stören sich Frau Rüttimann und ihre Kollegen an der] angeblichen Möglichkeit, ohne den Einsatz von Psychopharmaka zu heilen [...]. Solchen Behauptungen mangelt es an wissenschaftlichen Belegen und könnten bei Patientinnen und Patienten falsche Erwartungen wecken.»

Gabriela Rüttimann, Präsidentin Assoziation Schweizer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (ASP)3

Lesen Sie das nochmal. Langsam.

Die Präsidentin eines Psychotherapie-Berufsverbands erklärt die schnelle Heilung von Angststörungen ohne Medikamente für unwissenschaftlich.

Nicht ein Laie. Nicht ein Pharmalobbyist. Eine Psychotherapeutin.

Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten der ASP mit ineffizienten Langzeittherapieverfahren «stören» sich also daran, dass kognitive Psychotherapie «ein Leben nach wenigen Stunden Therapie wieder voll lebenswert»3 macht?

Ist es nicht die Aufgabe von Psychotherapeuten, «Leben [...] wieder voll lebenswert» zu machen?

Muss man Psychotherapeuten der ASP nicht fragen, ob sie noch «vertrauenswürdig» nach Artikel 24 Ziffer b Psychologieberufegesetz (PsyG) sind, wenn sie ihre Patienten verraten, indem sie die Realität eines rasch «wieder voll lebenswerten» Lebens als unseriös diffamieren, nur um ihre jahrelange «Begleitung» zu rechtfertigen?

Man könnte das für Ignoranz halten. Es ist etwas Schlimmeres: ein Geschäftsmodell.

IKP Institut für Körperzentrierte Psychotherapie Zürich: Geschäftsmodell ohne Wirksamkeitsbelege

Gabriela Rüttimann ist nicht nur ASP-Präsidentin. Sie ist auch die fachliche Leiterin des «IKP Institut für körperzentrierte Psychotherapie» in Zürich.4

Das IKP verdient sein Geld mit der Ausbildung von Ärztinnen und Psychotherapeuten. Die Gesundheitsdirektion Zürich anerkennt seine Ausbildungszertifikate für die Erteilung der Berufsausübungsbewilligung.

«Die Körperzentrierte Psychotherapie IKP [...] basiert auf der Gestalttherapie»5 und «blickt auf eine über 40-jährige Forschungstradition zurück»5, schreibt das IKP auf seiner Website.

An der IKP-Selbstdarstellung ist der rückwärtsgerichtete Blick das einzig Glaubwürdige. Ohne wissenschaftlich anerkannte Wirksamkeitsbelege wirft die vom IKP behauptete «Wissenschaftlichkeit»5 Fragen auf. Die Aufsichtsbehörde sollte prüfen, wie dies im Rahmen der Ausbildungsakkreditierung fachlich und rechtlich zu beurteilen ist.

Körperzentrierte Psychotherapie und Gestalttherapie sind Methoden, die nach Prüfung durch den Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie in Deutschland aufgrund fehlender Wirksamkeitsbelege nicht als wissenschaftlich anerkannte Psychotherapieverfahren gelten.6

Wissenschaftliches Gutachten des WBP: Gestalttherapie ist kein Psychotherapieverfahren

Abb.: Das Deutsche Ärzteblatt veröffentlichte das wissenschaftliche Gutachten des Wissenschaften Beirats Psychotherapie (WBP): Gestalttherapie (und Körperzentrierte Psychotherapie, die auf der Gestalttherapie «basiert») sind keine Psychotherapieverfahren.6

Oder, weniger diplomatisch: Körperzentrierte Psychotherapie und Gestalttherapie sind Methoden, bei denen Patienten jahrelang reden und fühlen — und Schweizer Krankenversicherungen bezahlen, ohne dass sich an den krankmachenden Denkmustern etwas ändert.

Dass die ASP sich am wissenschaftlichen Forschungsstand «stört», ist also nachvollziehbar. Wer würde sich nicht an Erkenntnissen stören, die das eigene Geschäftsmodell gefährden?

Bemerkenswert ist, was als Nächstes geschah.

Gesundheitsdirektion Zürich erklärt Forschungsstand für «irreführend»

Die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich reagierte auf die ASP-Beschwerde. Aber nicht so, wie man es von einer Aufsichtsbehörde erwarten würde.

Nicht mit einer Prüfung der ASP-Behauptungen. Nicht mit einem Blick in die Forschungsliteratur. Nicht mit der naheliegenden Frage, ob es vielleicht die ASP Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sind, denen es an wissenschaftlicher Grundlage mangelt und an Vertrauenswürdigkeit nach Artikel 24 Ziffer b PsyG fehlt.

Nein. Die Gesundheitsdirektion Zürich schrieb dem Psychotherapeuten, der den Forschungsstand publiziert hatte.

Die Aufsichtsführenden teilten ihm mit, sie «erachten» seine Aussagen auf den Websites als «irreführend und damit unzulässig».

Welche Aussagen? Dass Angststörungen mit kognitiver Psychotherapie in rund zehn Stunden zu überwinden sind. Dass dafür keine Medikamente nötig sind.

Also genau das, was die NICE-Guidelines empfehlen:

Gesundheitsdirektion Zürich «erachtet» Aufklärung über Wissenschaftsstandards als «irreführend und damit unzulässig»

Abb.: Die obige Feststellung ist der Wissenschaftsstandard der Psychotherapie. In einem Schreiben vom 22. Oktober 2025 machte sich die von Regierungsrätin Natalie Rickli geführte Gesundheitsdirektion Zürich die erkennbar haltlosen Behauptungen der Assoziation Schweizer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (ASP)3 ungeprüft zu eigen und schrieb, sie «erachten» die Aufklärung durch den Psychotherapeuten Dietmar Luchmann als «irreführend und damit unzulässig». Die von Dietmar Luchmann per E-Mail am 9. Februar 2026 an die Gesundheitsdirektion gesendete Empfehlung, vor Erzwingung einer «Stellungnahme» zunächst die Vorabprüfung der «Absurdität dieser Vorwürfe» im üblichen behördlichen Verfahren durch einen «Blick auf die inkriminierte Website» vorzunehmen, wiesen die Aufsichtsführenden zurück.

Die Gesundheitsdirektion Zürich forderte eine «Stellungnahme» und verwies auf die «Vertrauenswürdigkeit gemäss Art. 24 Psychologieberufegesetz (PsyG)» – deren Beschädigung «den Entzug der Berufsausübungsbewilligung zur Folge hat (Art. 27 PsyG)».

Halten wir fest: Eine Schweizer Aufsichtsbehörde droht einem Psychotherapeuten mit Berufsverbot, weil er den internationalen Forschungsstand öffentlich gemacht hat.

Nicht weil er Patienten geschädigt hätte. Nicht weil er Falschinformationen verbreitet hätte. Sondern weil seine Aussagen die Vertreter ineffizienter Therapieschulen «stören».

Andere Kantone erhielten die ASP-Beschwerde ebenfalls. Keiner von ihnen wurde tätig. Nur Zürich.

Regulatory Capture: Wie ineffiziente Therapieschulen die Aufsicht in Zürich vereinnahmen

Die Wortwahl der ASP-Präsidentin Gabriela Rüttimann verdient Anerkennung. «Stören» ist exakt das richtige Wort. Denn was hier gestört wird, ist nicht die Wissenschaft. Es ist ein Markt. Ein Therapiemarkt.

Wer versteht, wie dieser Markt funktioniert, versteht auch, warum die Gesundheitsdirektion Zürich so reagiert hat.

Die ASP vertritt Therapieschulen, die ausbilden. Die Ausbildungsinstitute – wie das IKP – verdienen Geld mit der Ausbildung. Die Gesundheitsdirektion anerkennt deren Zertifikate für die Berufsausübungsbewilligung.

Es ist ein geschlossener Kreislauf. Die Schulen bilden aus. Die Behörde stempelt ab. Die Krankenkassen zahlen. Der Patient merkt nichts.

Und wenn jemand öffentlich sagt, dass es effizienter geht? Dann schreibt die Schule an die Behörde. Und die Behörde droht dem Effizienten.

In der Finanzwelt nennt man das «Regulatory Capture» – die Vereinnahmung einer Aufsichtsbehörde durch die Branche, die sie beaufsichtigen soll.

Natalie Rickli, SVP-Regierungsrätin und Vorsteherin der Gesundheitsdirektion Zürich, verantwortet diese Arbeitsweise ihrer Behörde.

Die Frage stellt sich unausweichlich: Schützt diese Behörde Patienten – oder die Geschäftsmodelle jener ineffizienten Psychotherapieschulen, deren Zertifikate sie anerkennt?

Die Frage ist nicht rhetorisch. Sie hat einen Preis.

Gemäss dem Schweizerischen Gesundheitsobservatorium stiegen die OKP-Kosten für Psychotherapien von 528 Millionen Franken im Jahr 2021 auf 922 Millionen im Jahr 2024. Jährlicher Zuwachs: rund 130 Millionen. Tendenz: ungebremst.

Das sind die sichtbaren Kosten. Die unsichtbaren sind grösser.

Was kostet eine Karriere, die wegen unbehandelter Panikattacken abgebrochen wurde? Was kostet eine Ehe, die an der chronifizierten Depression eines Partners zerbrach?

Was kostet ein Jahrzehnt, in dem ein Mensch sein Leben nicht lebt, weil ihm niemand gesagt hat, dass seine Angst in zehn Stunden überwindbar wäre?

Der drittbeliebteste Kommentar zum Artikel über die Schweiz als Paradies der psychotherapeutischen Ineffizienz stammt von einem Betroffenen. Er liest sich wie eine Fallstudie:

Über 20 Jahre hinweg war ich zur Therapie gegangen und am Ende kranker als zu Anfang. Immer wieder neue Verdachtsdiagnosen, pathologisierte Persönlichkeitszüge, da ‹Defizite› und dort ‹Traumas›. Man wird richtiggehend zum Opfer voller Unvermögen konditioniert. [...] Ich fühle mich wie ein Ex-Sektenmitglied.»

Betroffener 18.08.2025 um 13:59 Kommentar zu Die Schweiz als Paradies der psychotherapeutischen Ineffizienz1

Zwanzig Jahre. Bei einer Sitzung pro Woche zu rund 200 Franken sind das über 200'000 Franken. Für ein Ergebnis, das der Betroffene selbst als Verschlechterung beschreibt.

Zum Vergleich: 7 bis 14 Stunden kognitive Psychotherapie kosten zwischen 1'400 und 2'800 Franken.

Für die Leser, die verlorene Lebensjahre bilanzieren wollen: Der Return on Investment von ineffizienter Psychotherapie ist nicht null. Er ist negativ.

Ein Markt, auf dem das Produkt den Kunden kränker macht und der Anbieter trotzdem bezahlt wird. In jeder anderen Branche wäre das ein Fall für die Aufsicht.

Aber die Aufsicht schützt hier die Anbieter. Nicht die Kunden.

Motion 25.4533: Psychotherapie selbst bezahlen als einzige Qualitätskontrolle

Genau hier setzt die von Nationalrat Philippe Nantermod (FDP) am 16. Dezember 2025 eingereichte Parlamentarische Motion 25.4533 an. Sie fordert, Psychotherapien wieder aus dem Leistungskatalog der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zu streichen.7

Der Motionstext argumentiert mit den Kosten. Das ist richtig, greift aber zu kurz.

Das stärkere Argument ist die Qualitätssicherung.

Es gibt in der Schweiz keine funktionierende Qualitätskontrolle für Psychotherapie.

Die Berufsverbände kontrollieren sich nicht – sie schützen ihre Mitglieder. Die Gesundheitsdirektionen kontrollieren nicht – sie stempeln Zertifikate ab. Die Krankenkassen kontrollieren nicht – sie zahlen, was verordnet wird.

Wer kontrolliert dann? Niemand.

Es sei denn, der Patient kontrolliert selbst. Und das tut er nur, wenn er selbst bezahlt.

Selbstbeteiligung ist nicht Sozialabbau, sondern Eigenverantwortung. Sie ist der einzige funktionierende Mechanismus der Qualitätssicherung in einem Markt, in dem die Anbieter jede externe Kontrolle erfolgreich abwehren.

Wer für seine Psychotherapie selbst bezahlt, stellt Fragen. Wie lange dauert das? Was ist das Ziel? Woran messe ich den Erfolg? Er duldet keine zwanzigjährigen Plauderstunden.

Wer hingegen weiss, dass die Krankenkasse zahlt, lehnt sich zurück. Er wird zum Konsumenten einer Dienstleistung, deren Qualität er nicht beurteilen kann – und deren Anbieter kein Interesse hat, die Behandlung zu beenden.

Die Motion 25.45337 von Nantermod ist deshalb kein Angriff auf psychisch Kranke. Sie ist ein Hebel gegen ein System, in dem Anbieter ineffizienter Therapien Aufsichtsbehörden instrumentalisieren, um effiziente Psychotherapeuten mundtot zu machen.

Nantermods Motionstext nennt für eine «komplette Behandlung» Kosten von «rund 2'500 Franken». Das entspricht verblüffend genau den 7 bis 14 Stunden, die der internationale Forschungsstand für kognitive Psychotherapie vorsieht.

Die Frage, die sich Gabriela Rüttimann stellen müsste, lautet nicht: «Wie können wir den Autor zum Schweigen bringen?»

Sie lautet: «Warum erreichen unsere Methoden in Monaten oder Jahren nicht das, was die kognitive Psychotherapie in Stunden schafft?»

Diese Frage wird sie nicht stellen. Die Antwort würde das IKP, die ASP und den gesamten Zürcher Ausbildungsmarkt für Langzeittherapien in Frage stellen.

Stattdessen schreibt sie an die Behörde. Und die Behörde schreibt dem Psychotherapeuten.

Klaus Grawes Erbe und der gescheiterte Wandel zu wirksamer Psychotherapie in Zürich

Klaus Grawe, der grosse Berner Psychotherapieforscher, belegte in seinem Standardwerk «Psychotherapie im Wandel: Von der Konfession zur Profession»8 1994: Kognitive Psychotherapie bei Angststörungen und Depressionen «ist im Durchschnitt hochsignifikant wirksamer als psychoanalytische Therapie und Gesprächspsychotherapie» (S. 670).8

Dreissig Jahre später droht eine Schweizer Behörde einem Psychotherapeuten mit Berufsverbot, weil er genau diese Erkenntnis öffentlich macht.

Der Wandel «von der Konfession zur Profession», den Grawe forderte, hat in Zürich nie stattgefunden.

Die Psychoanalyse, die Tiefenpsychologie und die körperzentrierte Therapie sitzen in den Ausbildungsinstituten. Die Ausbildungsinstitute sitzen in den Berufsverbänden. Die Berufsverbände sitzen bei der Aufsichtsbehörde.

Und die Aufsichtsbehörde sitzt auf dem Deckel.

Natalie Rickli könnte diesen Deckel öffnen. Sie könnte ihre Behörde anweisen, die Wirksamkeitsnachweise der akkreditierten Therapieschulen zu prüfen.

Die Wochenzeitung (WOZ) aus Zürich berichtete am 3. April 2025 unter dem Titel «Natalie Rickli: Nur das Image zählt», «dass Rickli Mikromanagement betreibe und sich um kleinste Details des Tagesgeschäfts kümmere […]. Dabei übergehe sie ihre Fachleute regelmässig.»9

Natalie Rickli könnte fragen, warum ihre Verwaltung einen Psychotherapeuten zur Rechtfertigung auffordert, der den Forschungsstand zitiert — statt endlich die Schulen zu prüfen, deren Methoden in keiner seriösen Metaanalyse bestehen.

Die Frage, ob Natalie Rickli bei ihrem «Mikromanagement» von diesem Vorgang weiss, ist offen. Wenn nein, wirft das Fragen zur Führungsaufsicht auf. Wenn ja, wirft es andere Fragen auf. Die Öffentlichkeit hat ein Recht auf Antworten.

Solange die Qualitätssicherung der Psychotherapie in den Händen derer liegt, die kein Interesse an psychotherapeutischer Qualität haben, wird sich nichts ändern.

Die Motion 25.45337 bietet einen Ausweg. Nicht den elegantesten. Aber den einzigen, der funktioniert.

Der Patient, der selbst bezahlt, ist der einzige Qualitätskontrolleur, den dieses System nicht korrumpieren kann.

Jeder Dritte erlebt im Laufe seines Lebens eine Angststörung. Die Frage ist nicht, ob Sie jemals einen Psychotherapeuten brauchen werden.

Die Frage ist, ob Sie dann einen finden, der Ihnen in zehn Stunden hilft — oder einen, der Sie zwanzig Jahre als Einnahmequelle bewirtschaftet.

Ihre Stellungnahme bitte, Regierungsrätin Natalie Rickli!

Gottfried Keller schrieb in der Neuen Zürcher Zeitung am 11. Januar 1879, «daß der Kanton Zürich zu den Staaten gehöre, welche statistisch die meisten Geistesstörungen aufweisen.»10

Konnte diesem «Makel»10, wie Gottfried Keller den Geisteszustand in Zürich nannte, seither abgeholfen werden? Die seit 2019 für die Geistesgesundheit in Zürich verantwortliche Gesundheitsdirektorin Natalie Ricklie wird gebeten, der Öffentlichkeit diese und die anderen Fragen in diesem Artikel zu beantworten.

Wer den Forschungsstand zitiert, soll sich rechtfertigen. Wer ihn leugnet, bleibt unbehelligt. So funktioniert Aufsicht im Kanton Zürich im Jahre 2026.

Das ist die eigentliche psychotherapeutische Versorgungskrise.

Deshalb hat Dietmar Luchmann sich und seine Angstambulanz am Zürichsee «dem physischen Zugriff des Wahnsinns»11 in Zürich schon lange entzogen.

Quellen

1 Luchmann, D.: Die Schweiz als Paradies der psychotherapeutischen Ineffizienz. Psychotherapie. 14.08.2025.

2 National Institute for Health and Care Excellence (NICE): Generalised anxiety disorder and panic disorder in adults: management. Clinical guideline. 15 June 2020. [Originaltext Ziffer 1.3.15: «CBT in the optimal range of duration (7 to 14 hours in total) should be offered.» Ziffer 1.3.20: «Benzodiazepines are associated with a less good outcome in the long term and should not be prescribed for the treatment of individuals with panic disorder.»]

3 Dr. Dietmar Luchmann, LLC: Assoziation Schweizer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (ASP) «stören» wissenschaftliche Psychotherapie-Standards. Psychotherapie. 16.02.2026.

4 Dr. Dietmar Luchmann, LLC: IKP Institut für körperzentrierte Psychotherapie Zürich. Psychotherapie. 16.02.2026.

5Zitate sind entnommen der Website «IKP Institut für Körperzentrierte Psychotherapie Zürich» zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Artikels (psychotherapie-ikp.com).

6 Wissenschaftlicher Beirat Psychotherapie: Wissenschaftliches Gutachten: Gestalttherapie kein Psychotherapieverfahren. Deutsches Ärzteblatt PP, Ausgabe 8/2018, S. 342.

7 Das Schweizer Parlament: Psychotherapien wieder aus dem Leistungskatalog streichen. Motion 25.4533 vom 16.12.2025, eingereicht von Philippe Nantermod (FDP).

8 Dr. Dietmar Luchmann, LLC: Klaus Grawe, Universität Bern: Kognitive Psychotherapie ist «hochsignifikant wirksamer» als Gesprächspsychotherapie und Psychoanalyse. Psychotherapie. 16.02.2026.

9 Beck, R.: Natalie Rickli: Nur das Image zählt. Die Wochenzeitung, Zürich, Nr. 14/2025. 03.04.2025.

10 Keller, G.: Die Weihnachtsfeier im Irrenhaus. In: Gottfried Keller's Nachgelassene Schriften und Dichtungen. Berlin: Verlag von Wilhelm Hertz, 1893, S. 75.

11 Luchmann, D.: Angstambulanz am Zürichsee: Als Zürich die kognitive Psychotherapie von Angst und Hysterie verbot. Psychotherapie. 20.08.2025.

Ihr Kommentar

Haben Sie Anmerkungen, Anregungen oder Ergänzungen zu diesem Artikel? Haben Sie eigene Therapieerfahrungen? Wir freuen uns über substanzielle Rückmeldungen.

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Sie dient nur für eventuelle Rückfragen der Redaktion.