Nantermods Lösung ist richtig. Seine Begründung greift zu kurz.
Die Zahlen sind unbestreitbar. Seit der Einführung des Anordnungsmodells 2022 sind die Kosten für OKP-vergütete Psychotherapie von 528 Millionen auf 922 Millionen Franken explodiert — ein Anstieg um 75 Prozent in drei Jahren, mit jährlich prognostizierten 130 Millionen Franken Zuwachs. Nantermod hat recht, wenn er das in der Motion 25.4533 vom 16. Dezember 2025 als untragbar bezeichnet.
Doch seine Motion enthält einen Satz, der die gesamte Argumentation unterminiert und so devot formuliert ist, dass man ihn zweimal lesen muss, um seine Tragweite zu erfassen:
«Diese Motion stellt weder den Nutzen noch die klinische Relevanz der Psychotherapie in Frage.»
Philippe Nantermod, FDP-Nationalrat «Motion 25.4533: KVG. Psychotherapie wieder aus dem Leistungskatalog streichen, um die Prämien zu senken»1
Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen. Da explodieren die Kosten, weil ein System Anreize für endlose Plaudereien setzt, und der Antragsteller beeilt sich zu versichern, dass er dieses ineffiziente Geschwätz keinesfalls in Frage stellen will. Er findet es «klinisch relevant», dass Menschen jahrelang auf Kosten der Allgemeinheit sozial betreut werden, ohne je gesund zu werden.
Das ist ein taktischer Fehler von strategischer Tragweite. Wer den Nutzen der heutigen Massenpsychotherapie nicht in Frage stellt, aber ihre Finanzierung streichen will, erweckt den Eindruck eines unsozialen Angriffs auf psychisch Kranke. Doch nichts ist weiter von der Wahrheit entfernt.
Das sehr viel stärkere Argument – und das einzige, das diese Motion medizinisch statt bloss fiskalisch begründet – lautet: Die Finanzierung der Psychotherapie durch die Grundversicherung ist nicht nur teuer. Sie ist psychotherapeutisch kontraproduktiv. Sie zerstört die einzige Qualitätssicherung, die in der Psychotherapie tatsächlich funktioniert: die Eigenverantwortung des Patienten.
«Psychische Gesundheit ist keine Leistung des Gesundheitssystems – sie ist die Leistung des selber denkenden Menschen an sich selbst.»
Dietmar Luchmann, Psychotherapeut Die Schweiz als Paradies der psychotherapeutischen Ineffizienz. Psychotherapie. 14.08.20252
Die Antwort des Bundesrates: Potemkinsche Qualitätssicherung
Der Bundesrat lehnt die Motion am 11. Februar 2026 ab und verweist auf ein beeindruckendes Arsenal institutioneller Kontrollmechanismen: Einschränkungen der Anordnungsbefugnis, Beschränkung der Sitzungszahl pro Anordnung, Kostengutsprache nach 30 Sitzungen mit psychiatrischer Fallbeurteilung, WZW-Kriterien (Wirksamkeit, Zweckmässigkeit, Wirtschaftlichkeit), Health Technology Assessments und eine «umfassende Evaluation», deren Bericht im ersten Halbjahr 2026 vorliegen soll.1
Das klingt nach einem durchdachten System. Es ist jedoch eine Schimäre. Betrachtet man die einzelnen Mechanismen, erkennt man: Keiner von ihnen kontrolliert, was er zu kontrollieren vorgibt.
Die WZW-Kriterien prüfen «Psychotherapie» als Gattung — nicht einzelne Methoden. Das ist, als würde man «Medikamente» pauschal als wirksam klassifizieren, weil Antibiotika Infektionen heilen — und damit gleich auch wirkungslose Präparate legitimieren. Die empirisch belegte Effizienz kognitiver Verfahren dient als Schutzschild für Dauertherapien ohne definierte Zielsetzung. Der Psychotherapieforscher der Universität Bern, Klaus Grawe3, hat bereits 1994 nachgewiesen: Kognitive Psychotherapie bei Angststörungen und Depressionen «ist im Durchschnitt hochsignifikant wirksamer als psychoanalytische Therapie und Gesprächspsychotherapie» (S.670).3 Über 30 Jahre später werden alle Methoden immer noch gleichermassen vergütet.
Die Kostengutsprache nach 30 Sitzungen: Ein Psychiater beurteilt, ob die Weiterbehandlung nötig ist. Das klingt nach Kontrolle. Doch welchen Anreiz hat ein Psychiater, der selbst am System der Langzeitbehandlungen verdient, eine Psychotherapie für beendet zu erklären? Das ist, als würde man den Fuchs mit der Inventur im Hühnerstall beauftragen.
Die Health Technology Assessments: «Interessierte Kreise» können jederzeit Anträge zur Überprüfung der Leistungspflicht einreichen, schreibt der Bundesrat. Welche «interessierten Kreise»? Die Berufsverbände, die kein ökonomisches Interesse daran haben, das eigene Geschäftsmodell zu demontieren? Die Psychotherapeuten, die bei einer Verschärfung der Wirksamkeitskriterien um ihre Umsätze fürchten müssten? Hier wird der Bock zum Gärtner gemacht — und der Bundesrat nennt es «zweckdienlich».
So «zweckdienlich», wie die Gesundheitsdirektion Zürich4 sich der Assoziation Schweizer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (ASP)5 zum Zweck dienstbar macht, ein System der psychotherapeutischen Ineffizienz zu erhalten?
Die «umfassende Evaluation»: Man evaluiert ein System, dessen Fehlanreize seit Jahrzehnten in der Fachliteratur dokumentiert sind und dessen Kosten erkennbar exponentiell wachsen. Evaluationen sind das Valium der Politik: Sie beruhigen, ohne zu heilen. Und sie verschaffen Zeit — den Anbietern, nicht den Patienten und Opfern des Systems.
Der Bundesrat schliesst: «Der Bundesrat erachtet die vorhandenen Prozesse als zweckdienlich und ausreichend.» Das ist der Kernsatz seiner Stellungnahme. Und er ist falsch. Die vorhandenen Prozesse sind nicht die Lösung. Sie sind die institutionelle Verkleidung des Problems.
Der Konstruktionsfehler des Systems: Psychotherapeuten kontrollieren sich selbst
Um zu verstehen, warum institutionelle Qualitätssicherung in der Psychotherapie systemisch versagt, muss man eine unangenehme Wahrheit aussprechen: Nicht die staatlichen Aufsichtsbehörden - von den Gesundheitsdirektionen bis zum Bundesamt für Gesundheit (BAG) -, sondern die Anbieter ineffizienter Therapien kontrollieren die Definitionen dessen, was als «Qualität» gilt.
Die Berufsverbände der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten setzen die Qualitätsstandards. Dieselben Berufsverbände kontrollieren die Weiterbildungscurricula, die Zulassungsvoraussetzungen und die berufspolitische Agenda. Ihre Standards schützen nicht die Qualität der Psychotherapie, sondern die «Methodenvielfalt» — ein Euphemismus dafür, dass auch nachweislich weniger wirksame Verfahren und Verfahren ohne wissenschaftlich akzeptierte Wirkungsbelege als gleichwertig anerkannt und vergütet werden.
Die Assoziation Schweizer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (ASP)5 ist ein solcher Berufsverband, der bei der Interessenvertretung ineffizienter psychoanalytischer, tiefenpsychologischer, existenzanalytischer, bioenergetischer und körperzentrierter Therapiemethoden so erfolgreich ist, dass ihm die Gesundheitsdirektion Zürich4 «zweckdienlich» sogar hilft, die Aufklärung darüber zu unterbinden, «dass Angststörungen in acht bis zehn Stunden geheilt werden könnten oder dass ein Leben nach wenigen Therapiesitzungen wieder voll lebenswert sei.»4
Ein kognitiver Psychotherapeut, der eine Angststörung in zehn Sitzungen beseitigt, gilt in diesem System als «oberflächlich». Ein psychoanalytisch orientierter Therapeut, der denselben Patienten zehn Jahre lang behandelt, gilt als «gründlich». Die Absurdität dieser Wertung ist offenkundig — aber sie ist systemimmanent.
Wer als Psychotherapeut in Zürich die Effizienz seiner Methode zum Massstab erhebt, stellt das Geschäftsmodell der Mehrheit in Frage. Die Mehrheit reagiert nicht mit besserer Psychotherapie, sondern mit der Instrumentalisierung der Gesundheitsdirektion Zürich4, die «zweckdienlich» die Interessen derjenigen schützt, deren Therapiemethoden «hochsignifikant»3 weniger wirksam oder international gar nicht wissenschaftlich anerkannt sind, weil es ihnen an Wirksamkeitsbelegen fehlt.
Tatsächlich qualifiziert die Gesundheitsdirektion Zürich auf amtlichem Briefpapier die Hinweise effizienter Psychotherapeuten auf ihre «schnellen Therapieerfolge»4 als «irreführend und damit unzulässig»4 — und droht dem Psychotherapeuten, der den Forschungsstand publiziert hatte, für den Fall der Nichtabgabe einer «Stellungnahme» unverhohlen mit dem Entzug der Berufsausübungsbewilligung: Dies «beschlägt» seine «Vertrauenswürdigkeit gemäss Art. 24 Psychologieberufegesetz (PsyG), was den Entzug der Berufsausübungsbewilligung zur Folge hat (Art. 27 PsyG)». Die Anregung des Psychotherapeuten, vor Erzwingung einer «Stellungnahme» die «Absurdität» der Vorwürfe zunächst durch «einen Blick auf die inkriminierte Website» im üblichen behördlichen Verfahren selbst zu prüfen, wies die Gesundheitsdirektion zurück.
Wer das nicht glauben kann, frage die Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli4, warum die Aufsichtsbehörde, für die sie politisch verantwortlich ist, ineffiziente Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten vor dem Wettbewerb und nicht - wie es der gesetzliche Auftrag zur Sicherstellung einer qualitativ hochstehenden Gesundheitsversorgung fordert - die Patientinnen und Patienten vor ineffizienten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten schützt.
Die Dummheit und Bösartigkeit des Systems erkennen
Leser ohne Zugang zum Inneren des medizinisch-psychiatrischen Komplexes können sich kaum vorstellen, dass das «Gesundheitssystem» nicht ihre Gesundheit zum Ziel hat, sondern «die Umwandlung aller Gesunden in Kranke», wie ein Psychiater und Chefarzt im Deutschen Ärzteblatt offenlegte (Ziffer 11 auf S. A2464)6.
Klaus Dörner, der an der Universität Witten-Herdecke Psychiatrie lehrte und von 1980 bis 1996 die Westfälische Klinik für Psychiatrie in Gütersloh leitete, erklärt die Profitmaximierung im Gesundheitssystem in verständlichen Worten:
«Der Wettbewerb zwingt zur Erschließung neuer Märkte. Das Ziel muss die Umwandlung aller Gesunden in Kranke sein, also in Menschen, die sich möglichst lebenslang [...] psychisch für von Experten therapeutisch, rehabilitativ und präventiv manipulierungsbedürftig halten, um 'gesund leben' zu können. Das gelingt im Bereich der körperlichen Erkrankungen schon recht gut, im Bereich der psychischen Störungen aber noch besser, zumal es keinen Mangel an Theorien gibt, nach denen fast alle Menschen nicht gesund sind.»
Klaus Dörner Gesundheitssystem: In der Fortschrittsfalle. Deutsches Ärzteblatt. 20.09.20026
Die Psychotherapie-Realität: Eher zehn Jahre als zehn Stunden
Als die Kritik über das Paradies der psychotherapeutischen Ineffizienz2 in der Schweiz am 14. August 2025 veröffentlicht wurde, gab es in den Medien, die den Artikel re-publizierten, viele zustimmende Kommentare. Ein Kommentar las sich schon fast als Fallbericht:
Abb.: Kommentar zur Schweiz als Paradies der psychotherapeutischen Ineffizienz2 zur Re-Publikation auf InsideParadeplatz:
«Fantastischer Artikel! Über 20 Jahre hinweg war ich zur Therapie gegangen und am Ende kränker als zu Anfang. Immer wieder neue Verdachtsdiagnosen, pathologisierte Persönlichkeitszüge, da „Defizite" und dort „Traumas". Man wird richtiggehend zum Opfer voller Unvermögen konditioniert.
Befreit hat mich dann, den Fokus weg von Problematischem auf Funktionales zu lenken. Das Einzige was in diesem Artikel fehlt, ist die ausgeprägt feminine Dynamik der Psychoindustrie. Die hatte in mir immer mehr Zweifel geweckt, ob das mir denn gerecht werden könnte. Ich fühle mich wie ein Ex-Sektenmitglied.»
Wer einen detaillierten Eindruck gewinnen möchte, wie solche ineffizienten Langzeittherapien zustandekommen, lese diesen Therapiebericht eines Arztes7 über seinen eigenen zehnjährigen Irrweg bei ineffizienten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten — und seiner heilenden Begegnung mit kognitiver Psychotherapie:
«Nach acht Therapiestunden [...] waren meine angeblich so schwere «Persönlichkeitsstörung» und meine Suizidgedanken einem weitgehend normalen und absolut lebenswerten Leben gewichen.»
Norbert Nordes Protokoll einer Fehldiagnose — Arzt erlebt Psychotherapeuten und Psychotherapie. Psychotherapie. 11.03.20037
Dokumentation eines Beispiels: Das Aufsichtsversagen in Zürich
Wie wenig das «Gesundheitssystem» die Gesundheit zum Ziel hat, zeigt das Zusammenspiel von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Ausbildungsinstituten für ineffiziente Therapien und deren Berufsverbänden mit den staatlichen Aufsichtsbehörden. Psychotherapie.com hat dokumentiert, wie dieses Kartell der organisierten psychotherapeutischen Ineffizienz nach der Veröffentlichung des Artikels über «Die Schweiz als Paradies der psychotherapeutischen Ineffizienz»2 den Kritiker attackierte. Gewisse Überlappungen in den drei Artikeln sind wohl unvermeidlich, um den Kontext aufzuzeigen und den «zweckdienlichen» Gleichschritt offenzulegen, mit dem diese drei Beteiligten ihr System zu schützen versuchen:
- Assoziation Schweizer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (ASP), deren Mitglieder sich am wissenschaftlichen Psychotherapie-Standard «stören».5
- IKP Institut für körperzentrierte Psychotherapie Zürich, ein Ausbildungsinstitut für wissenschaftlich nicht als Psychotherapie anerkannte Methoden, dessen «fachliche Leiterin» Gabriela Rüttimann gleichzeitig Präsidentin der Assoziation Schweizer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (ASP) ist und als solche die Attacke ausführte.8
- Gesundheitsdirektion Zürich unter Regierungsrätin Natalie Rickli, die die politische Verantwortung dafür trägt, dass die Behörde sich für die Attacke auf den Kritiker instrumentalisieren lässt.4
Das Kartell der organisierten psychotherapeutischen Ineffizienz
Das Resultat dieser Anreizstruktur, in der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ihre Patienten nach Belieben bewirtschaften, ist bezifferbar: Laut einer OECD-Erhebung beträgt die durchschnittliche Behandlungsdauer bei Schweizer Psychiaterinnen und Psychiatern rund 60 Monate.9 Fünf Jahre. Für Störungen, die nach dem Stand der Forschung in zehn bis zwanzig Sitzungen kognitiver Psychotherapie zu behandeln sind. Das ist keine «Gründlichkeit». Das ist die Chronifizierung des Patienten als Geschäftsmodell.
Es hat sich ein Kartell der bequemen Verantwortungslosigkeit gebildet, in dem sich die Interessen aller Beteiligten auf Kosten der Prämienzahler decken:
- Der Psychotherapeut verdient an jeder Sitzung. Je länger die Psychotherapie, desto höher der Umsatz. Der ökonomische Anreiz, den Patienten in die Selbstständigkeit zu entlassen, tendiert gegen null.
- Der Patient, der nicht selbst zahlt, hat keinen Grund, eine bequeme wöchentliche Gesprächsstunde zu beenden — auch wenn sie nichts verändert. Warum die schmerzhafte Arbeit an eigenen Denkfehlern leisten, wenn jemand dafür bezahlt wird, verständnisvoll zu nicken?
- Die Aufsichtsbehörden orientieren sich an den Standards der Berufsverbände, die kein Interesse an schärferen Wirksamkeitskriterien haben.
- Die Krankenversicherer geben die Kosten an die Prämienzahler weiter und verwalten das System, statt es zu hinterfragen.
Übrig bleiben zwei Verlierer: die Prämienzahler, die ein System finanzieren, das nicht heilt, und – paradoxerweise – die Patienten, die darin chronifiziert werden.
Die Dialektik: Warum Selbstzahlung die einzige funktionierende Qualitätssicherung ist
Psychotherapie unterscheidet sich fundamental von jeder anderen medizinischen Disziplin. Ein Chirurg kann operieren, auch wenn der Patient in Narkose liegt und sich für das Ergebnis nicht interessiert. Ein Internist kann ein Medikament verschreiben, das ohne Überzeugung des Patienten wirkt. Ein Psychotherapeut kann nichts bewirken, wenn der Patient nicht bereit ist, seine eigenen Denkmuster in Frage zu stellen.
Diese Eigenart macht die Psychotherapie zur einzigen medizinischen Disziplin, in der die Eigenverantwortung des Patienten nicht nur wünschenswert, sondern therapeutisch konstitutiv ist. Ohne sie findet keine Veränderung statt — egal, wie viele Sitzungen abgerechnet werden.
Abb.: Kommentar zur Schweiz als Paradies der psychotherapeutischen Ineffizienz2 zur Re-Publikation auf InsideParadeplatz. Plauderstunden auf Kosten der Prämienzahler: «Eine Bekannte geht seit 30 Jahren wöchentlich zu einem Psychologen. Sie nimmt mit ihm einfach ihren Alltag durch. Sie braucht jemanden, der ihr etwas zuhört. Kostet uns ziemlich viel.»
Das Vollkasko-System der Grundversicherung zerstört systematisch diese Voraussetzung. Es verwandelt den Patienten vom Subjekt seiner Veränderung zum Konsumenten einer Dienstleistung. Es belohnt Passivität und bestraft Eigeninitiative — denn wer schnell gesund wird, «verliert» seine kostenlosen Sitzungen.
Hier liegt die Dialektik, die weder Nantermod noch der Bundesrat aussprechen:
«Psychotherapie wieder aus dem Leistungskatalog streichen» ist nicht primär eine Sparmassnahme. Es ist die Wiederherstellung einer therapeutischen Grundbedingung.
Der Patient, der seine Therapie selbst bezahlt, wird zum wirksamsten Qualitätskontrolleur, den es geben kann — und zum einzigen, den das System nicht korrumpieren kann:
- Er wählt sorgfältig aus. Wer 150 bis 250 Franken pro Stunde aus eigener Tasche bezahlt, geht nicht zum Nächstbesten, sondern zu dem Psychotherapeuten, der die besten Ergebnisse nachweisen kann.
- Er arbeitet mit. Wer investiert, will Resultate. Er macht seine Hausaufgaben, übt neue Denkmuster, fordert Fortschritt ein. Er will fertig werden.
- Er beendet eine erfolglose Psychotherapie. Kein selbstzahlender Patient sitzt drei Jahre in einer Psychotherapie, die nichts verändert. Die endlosen Dauerschleifen sind ein Produkt der Gratiskultur, nicht der psychischen Störung.
- Er ist immun gegen Lobbyinteressen. Kein Berufsverband, kein WZW-Verfahren, keine «Evaluation» kann ihn davon überzeugen, für etwas zu bezahlen, das nicht funktioniert. Sein Portemonnaie ist die härteste Evidenz.
Nur wenn der Patient selbst zahlt, lässt er sich nicht durch die Ineffizienz des Systems korrumpieren. Das ist keine «soziale Kälte». Es ist die konsequenteste Form des Patientenschutzes: der Schutz vor einem System, das an seiner Krankheit verdient.
Die wahre Zweiklassenmedizin
Die Gegner der Motion werden das Argument der «Zweiklassenmedizin» ins Feld führen: Psychisch Kranke, die sich keine Psychotherapie leisten können, würden ausgeschlossen. Das klingt überzeugend. Es ist bei genauem Hinsehen falsch.
Die wahre Zweiklassenmedizin existiert bereits heute — innerhalb des kassenfinanzierten Systems. Informierte Patienten, die einen kompetenten kognitiven Psychotherapeuten finden, werden in zehn bis fünfzehn Sitzungen von Angststörungen, Panikattacken oder Depressionen befreit. Uninformierte Patienten werden jahrelang in strukturlosen Gesprächen gehalten, ohne dass sich Denkmuster, Verhalten oder Leidensdruck verändern. Beide werden gleich finanziert. Die einen erhalten Heilung, die anderen subventionierte Lebensbegleitung. Das ist Zweiklassenmedizin — und sie wird vom heutigen System nicht verhindert, sondern produziert.
Die Motion 25.4533 von Nantermod würde dieser Ungleichheit nicht eine weitere hinzufügen, sondern die bestehende beseitigen — indem sie die Marktmechanismen wiederherstellt, die ineffiziente Anbieter vom Markt verdrängen. Ein Therapeut, der keine Ergebnisse liefert, verliert seine Patienten. Das ist keine Grausamkeit, das ist Qualitätssicherung durch den einzigen Souverän, der in der Psychotherapie zählt: den Patienten selbst.
Hätte Nantermod argumentiert, dass die Massenpsychotherapie in ihrer jetzigen Form schädlich ist, weil sie Unselbstständigkeit züchtet, wäre das Argument der Zweiklassenmedizin verpufft. Niemand hat ein Recht auf schädliche Behandlung.
Für Menschen in akuten Krisen oder mit geringen finanziellen Mitteln stehen die von Nantermod genannten Alternativen bereit: Zusatzversicherungen, Unfallversicherung, Invalidenversicherung, Militärversicherung. Die Motion sieht überdies ausdrücklich Ausnahmen für Kinder vor. Und die Kosten einer wirksamen Kurzzeittherapie liegen, wie Nantermod richtig anmerkt, bei rund 2'500 Franken. Das ist weniger als die meisten Schweizerinnen und Schweizer ganz selbstverständlich für einen Urlaub aus eigener Tasche bezahlen, der ihr psychisches Befinden weniger dauerhaft verbessert als eine wirksame Psychotherapie.
Fazit: Das richtige Ziel verdient das stärkere Argument
Die Motion 25.4533 verdient Unterstützung. Nicht primär wegen der Kostenexplosion — obwohl diese real und alarmierend ist. Sondern weil die Herausnahme der Psychotherapie aus der Grundversicherung die einzige Qualitätssicherungsmassnahme ist, die tatsächlich funktioniert.
Der Bundesrat irrt, wenn er die «vorhandenen Prozesse» als «zweckdienlich» erachtet. Wie die «vorhandenen Prozesse» ein ineffizientes System zementieren, zeigt die Dokumentation des Aufsichtsversagens in Zürich. Diese Prozesse werden von Akteuren kontrolliert, die ein vitales Interesse an der Perpetuierung des Status quo haben. Sie sind nicht die Lösung — sie sind die Kulisse, hinter der sich das Problem ungestört reproduziert.
Die Motion 25.4533 ist kein Angriff auf psychisch Kranke. Sie ist ein Hebel gegen ein System, in dem Anbieter ineffizienter Therapien die Aufsichtsstrukturen instrumentalisieren, um ihre Pfründe zu sichern und effiziente Psychotherapeuten zu marginalisieren. Der Patient, der selbst zahlt, durchbricht dieses Kartell. Er ist der einzige Qualitätskontrolleur, den das System nicht kaufen kann.
Die Schweiz leistet sich die höchste Psychiater- und Psychotherapeutendichte der Welt. Eine Psychiater-Schwemme10, die doppelt so hoch ist wie beim Zweitplatzierten, und einen Anstieg der Zahl der Psychotherapie-Praxen11 von 2'340 im 3. Quartal 2022 auf 4'834 im 2. Quartal 2024 — mehr als eine Verdoppelung in zwei Jahren. Das Ergebnis ist nicht die psychisch gesündeste Bevölkerung, sondern die teuerste Variante organisierter psychotherapeutischer Endlosschleifen.
Mehr desselben ist keine Lösung. Weniger öffentliche Finanzierung wäre der Beginn einer Qualitätsdebatte, die der Berufsstand aus eigenem Antrieb nie führen wird — weil es bequemer ist, für höhere Tarife zu demonstrieren, als die «eigenen Methoden kritisch zu hinterfragen — Methoden, die seit langem als ineffizient gelten».2
Die Psychotherapie heilt den Menschen nicht — sie heilt ihn seit hundert Jahren von der Erkenntnis, dass er sich selbst heilen muss.
1 Das Schweizer Parlament: Motion 25.4533: KVG. Psychotherapien wieder aus dem Leistungskatalog streichen, um die Prämien zu senken. Eingereicht von Philippe Nantermod (FDP) am 16.12.2025. Stellungnahme des Bundesrates vom 11.02.2026.
2 Luchmann, D.: Die Schweiz als Paradies der psychotherapeutischen Ineffizienz. Psychotherapie. 14.08.2025.
3 Dr. Dietmar Luchmann, LLC: Klaus Grawe, Universität Bern: Kognitive Psychotherapie ist «hochsignifikant wirksamer» als Gesprächspsychotherapie und Psychoanalyse. Psychotherapie. 16.02.2026.
4 Dr. Dietmar Luchmann, LLC: Schützt Natalie Rickli ineffiziente Psychotherapie-Schulen? Psychotherapie. 16.02.2026.
5 Dr. Dietmar Luchmann, LLC: Assoziation Schweizer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (ASP) «stören» wissenschaftliche Psychotherapie-Standards. Psychotherapie. 16.02.2026.
6 Dörner, K.: Gesundheitssystem: In der Fortschrittsfalle. Deutsches Ärzteblatt, 20.09.2002, Band 99, Heft 38, S. A2462–A2466. [Zitat: Ziffer 11, S. A2464ff.]
7 Nordes, N.: Protokoll einer Fehldiagnose — ein Arzt erlebt Psychotherapeuten und Psychotherapie. Psychotherapie. 11.03.2003.
8 Dr. Dietmar Luchmann, LLC: IKP Institut für körperzentrierte Psychotherapie Zürich. Psychotherapie. 16.02.2026.
9 OECD: Psychische Gesundheit und Beschäftigung: Schweiz. Forschungsbericht Nr. 12/13. Bern: FSIO, 2014, S. 123.
10 Das Schweizer Parlament: Psychiater-Schwemme in der Schweiz. Interpellation 14.4178 vom 11.12.2014, eingereicht von Sylvia Flückiger-Bäni (SVP).
11 Tuch, A.; Fischer, F.B.; Jörg, R.: Monitoring zur Neuregelung der psychologischen Psychotherapie. Zweiter Bericht im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit (BAG). Obsan Bericht 07/2025. Neuchâtel: Schweizerisches Gesundheitsobservatorium, 2025, S. 20.
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